Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind zusätzliche eng umrissene Kosten, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind. Diese Kosten können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge haben z.B.:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
  • behinderte Menschen
  • Schülerinnen und Schüler bei Anschaffung von Schulbüchern
    oder
  • Personen mit spezieller Ernährung, wenn eine kostenaufwendigere Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist.

Die Summe dieser Mehrbedarfskosten zum Lebensunterhalt darf aber die Regelleistung nicht überschreiten.

Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrer örtlich zuständigen Regionalstelle.