Kreistag

Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises ist der Kreistag. Rechtlich verankert ist er in Artikel 28, Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieser schreibt für jeden Kreis eine gewählte Volksvertretung - den Kreistag - vor.

Der Kreistag ist das oberste Entscheidungsorgan auf Kreisebene, er beschließt über alle bedeutenden Angelegenheiten des Kreises, insbesondere über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, die Besetzung der Ausschüsse und Gremien, den Erlass von Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

Der Kreistag berät und erlässt u. a. den Haushalt des Kreises, setzt die öffentlichen Abgaben und Entgelte fest, beschließt Investitions- und Kreisentwicklungsprogramme oder spricht sich für die Übernahme neuer, freiwilliger (d. h. gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener) Aufgaben aus. Regelungen und Zuständigkeiten, über die der Kreistag mitentscheidet, fallen beispielsweise in die Bereiche Abfallbeseitigung, Natur- und Landschaftsschutz, Soziales, Gesundheit, Öffentlicher Personennahverkehr, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Kultur sowie Sicherheit, Ordnung und Rettungsdienst.

Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Nur für bestimmte Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit durch die Geschäftsordnung, auf Antrag eines Kreistagsmitglieds oder auf Vorschlag des Landrates ausgeschlossen werden. Jeder hat also das Recht, die Beratungen des Kreistages in öffentlicher Sitzung mitzuverfolgen. Nach der Geschäftsordnung des Kreistages sind die Zuhörer allerdings nicht zu einer direkten Beteiligung in der Sitzung, beispielsweise durch Ergreifen des Wortes, Beifall oder Äußerung von Missbilligungen, berechtigt.

Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Er hat im Kreistag das gleiche Stimmrecht wie ein Kreistagsmitglied.

Zu seiner Arbeitsentlastung kann der Kreistag Ausschüsse bilden. Anders als auf Gemeindeebene können diese Fachausschüsse allerdings nicht endgültig über eine Angelegenheit entscheiden. Sie können nur die Beschlüsse des Kreistages vorbereiten und bestimmte Verwaltungsangelegenheiten überwachen. Ein Pflichtausschuss auf Kreisebene, der Kreisausschuss, hat eine herausragende Stellung. Er kann über alle Angelegenheiten beschließen, soweit sie nicht ausdrücklich dem Kreistag vorbehalten oder Angelegenheiten der Verwaltung sind.

Hauptsatzung Ennepe-Ruhr-Kreis.pdf

Geschäftsordnung Kreistag.pdf

Die Angaben der einzelnen Mandatsträger zu den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz können während der Dienstzeiten im Kreishaus in Raum 175 eingesehen werden.