Veröffentlichungen

Veröffentlichungen von Genehmigungen für Anlagen nach Industrieemissions-Richtline (IE-RL)

Die europäische Union sieht mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene die Veröffentlichung von Genehmigungen für sogenannte IE-Anlagen vor. (Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen).

Diese europäischen Bestimmungen sind in das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) übernommen worden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von einigen bestimmten Anlagentypen, die unter die IE-RL fallen. Geregelt wird dies in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 03.02.2015. Für alle anderen besonders komplexen Anlagen ist die Bezirksregierung Arnsberg als obere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen hat die EU für verschiedene Produktionstechnologien die besten verfügbaren Technologien (BVT) dokumentiert. Diese BVT werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Genehmigung von Vorhaben zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu sowie die BVT selbst können zum Beispiel der Homepage des Umweltbundesamtes entnommen werden.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG verpflichtet, Genehmigungen, die für Anlagen der IE-Liste erteilt worden sind, im Internet unter Hinweise auf das entsprechende BVT-Merkblatt zu veröffentlichen. Diese Genehmigungen werden Ihnen als Download zur Verfügung gestellt.
 

Aktuelle Veröffentlichungen zu Genehmigungsverfahren:

 

Veröffentlichung des Anlagenregisters nach 44. BImSchV

Für bestimmte Feuerungsanlagen besteht nach der Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der sogenannten „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotorenanlagen - 44. BImSchV“, die Verpflichtung des Betreibers, diese bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen. Der Behörde wiederum unterliegt gemäß Verordnung die Pflicht diese Anlagen zu registrieren und Informationen zur Anlage und zum Betreiber zu veröffentlichen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Veröffentlichung des Anlagenregisters zentral auf der Internetseite des Landesumweltamtes.

Register und weitere Informationen finden Sie hier