Die Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises
- informiert zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- hält Vorträge zu rechtlicher Betreuung und Vorsorgevollmachten
- berät und unterstützt Betreuer*innen sowie Bevollmächtigte
Zudem unterstützt die Betreuungsstelle die Betreuungsgerichte bei der Entscheidung, ob ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zu bestellen ist. Sie prüft im Betreuungsverfahren, ob vorrangige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden könnten, in Frage kommen.
Die Zuständigkeit der Betreuungsstelle erstreckt sich auf alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Ausnahme der Stadt Witten. Die Stadt Witten hat eine eigene Betreuungsstelle.
Die Anregung oder der Antrag auf Betreuung muss beim Betreuungsgericht schriftlich eingereicht werden. Das zuständige Betreuungsgericht prüft die Notwendigkeit der Betreuung.
Amtsgericht | Städte |
Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld | |
Wetter, Herdecke | |
Hattingen, Sprockhövel |
Antrag Anregung auf Betreuung.pdf
Informationen zum Datenschutz:
DSGVO - § 13 Infoblatt
DSGVO - § 14 Infoblatt
Informationen zum Thema rechtliche Betreuung
Jeder Mensch kann durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung hilfebedürftig sein oder werden, so dass die Vertretung eigener Rechte und die Organisation des Alltags nicht mehr ausreichend gesichert sind. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln, und liegt keine wirksame Vorsorgevollmacht vor, kann ihr durch Beschluss des Betreuungsgerichtes eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden (rechtliche Betreuung).
Durch das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Es wird durch den Richter oder die Richterin entschieden, wer als Betreuer oder Betreuerin bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen (z.B. Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, etc.) eine Betreuung notwendig ist. Die Betreuung soll eine Unterstützung für die Betroffenen sein, wenn andere Hilfen nicht ausreichend vorhanden sind.
Broschüre Betreuungsrecht in leichter Sprache
Die Kosten eines Betreuungsverfahrens werden der betroffenen Person vom Betreuungsgericht in Rechnung gestellt, soweit er / sie als vermögend eingestuft wird. In allen anderen Fällen trägt die Staatskasse die Kosten.
Link - Betreuungsrecht-Lexikon - Gerichtskosten
Gerichtskosten – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Link - Betreuungsrecht-Lexikon - Kosten für die Betreuung
Betreuervergütung 2019 – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Die konkreten Kosten für ein Betreuungsverfahren sind beim Betreuungsgericht zu erfragen.
Informationen zum Thema Vorsorgeregelungen
Vorsorgevollmacht
Bereits in unbeschwerten Tagen, mit Blick auf die Auswirkungen von Unfall oder Krankheit, besteht die Möglichkeit vorzusorgen. Wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist und eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, besteht dann für die Vertrauenspersonen die Möglichkeit rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Ohne Vollmacht ist dies weder durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin noch durch Kinder möglich.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, welche die notwendigen Angelegenheiten regelt. Eine Änderung oder Widerruf ist bei vorliegender Geschäftsfähigkeit jederzeit möglich.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Persönliche Wünsche und Bedürfnisse können darin festgelegt werden. Die Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor der rechtlichen Betreuung. Auf Wunsch kann die Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden.
BMJV | |
Justiz NRW | |
BMJV |
Wenn Sie einen Termin für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Die Zuständigkeiten, welche sich aus Amtsgerichtsbezirk und dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ergeben, können Sie auf dieser Internetseite einsehen.
Seit Januar 2023 ist es auch für Menschen die nicht im Ennepe-Ruhr-Kreises ihren Wohnsitz haben möglich ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch die Betreuungsstelle in Schwelm beglaubigen zu lassen.
Hierfür werden an jedem 3. Mittwoch im Monat, Termine von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr in den Räumen der Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises in der Hauptstr. 92, 58332 Schwelm angeboten.
Die jeweilige Zuständigkeit zur Terminvereinbarung können Sie der anliegenden Liste entnehmen.
19. Januar 2023 | Bedow, Petra |
15. Februar 2023 | Finger, Matthias |
15. März 2023 | Ebert, Anja |
19. April 2023 | Sollich, Sabine |
17. Mai 2023 | Stahlhut, Malaika |
21. Juni 2023 | Stein, Konstantin |
19. Juli 2023 | Tacke, Ulrike |
16. August 2023 | Ulrich, Eva |
20. September 2023 | Vahle, Lara |
18. Oktober 2023 | Bedow, Petra |
15. November 2023 | Ebert, Anja |
20. Dezember 2023 | Finger, Matthias |
Betreuungsverfügung
Durch eine Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer für Sie eingesetzt werden soll.
Zudem können Sie persönliche Wünsche und Bedürfnisse schriftlich festlegen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Vorsorgevollmacht, dies bedeutet, dass die benannte Vertrauensperson nicht mit der Verfügung handeln kann sondern das Amtsgericht er111st eine Betreuung einrichten muss.
Auf Wunsch kann die Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden.
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können einwilligungsfähige und volljährige Personen vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Es ist sinnvoll, sich von ärztlichem Fachpersonal oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Patientenverfügung richtet sich an den behandelnden Arzt bzw. die Ärztin und an die Bevollmächtigten oder die rechtlichen betreuenden Personen, damit diese die benannten Vorstellungen und Wünsche durchsetzen können.
Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Betreuungsperson?
Wir suchen engagierte ehrenamtliche Betreuer*innen
Im Ennepe-Ruhr-Kreis leben viele Menschen die ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig regeln können. Ursachen dafür sind Behinderungen oder Erkrankungen. Eine Betreuung wird unabhängig vom Alter eingerichtet.
Manche Menschen brauchen einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin, aber nicht alle brauchen einen Person, welche dieses in Berufsausübung übernimmt. Auch Ehrenamtliche können diesen Menschen helfen. Personen, die sich in unserer Gemeinschaft engagieren möchten, haben die Möglichkeit, eine Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.
Ihnen steht eine jährliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 399€ zu.
Eine rechtliche Betreuungsperson sollte Hilfe organisieren.
Kochen, Putzen oder Einkaufen muss die Person nicht selbst übernehmen. Er oder sie sorgt zum Beispiel dafür, dass ausreichende Unterstützung durch Dritte (Pflegedienst oder Haushaltshilfe) vorhanden ist. Personen die rechtliche Betreuungen übernehmen befassen sich meist mit finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. Anträge stellen, Überweisungen oder Daueraufträge beauftragen. Auch gesundheitliche Entscheidungen gehören zu den Aufgaben der rechtlichen Betreuer*innen. Sie müssen zum Beispiel Anträge für die Pflegestufe stellen oder Kontakte mit ärztlichem Personal oder Mitarbeitenden in Heimen haben.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, melden Sie sich bei der örtlichen Betreuungsstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis. Wir beraten Sie gerne zu der Möglichkeit eine rechtliche Betreuung zu übernehmen und stehen Ihnen auch in der Betreuung mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt: e.ulrich@en-kreis.de Tel. 02336 932233
Berufsbetreuer*innen
Der Beruf der rechtlichen Betreuungsperson ist kein Ausbildungsberuf. Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit.
Berufsbetreuer und Berufsbetreuerin wird man, indem das Betreuungsgericht Sie auf Empfehlung und Vorschlag der Betreuungsstelle hierzu durch Beschluss bestellt.
Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerin haben, so wird Sie die Betreuungsstelle gerne über die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens informieren.
Kontakt: p.bedow@en-kreis.de Tel. 02336 932239
Wenn Sie sich als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin bewerben wollen, so reichen Sie uns ihre aussagekräftige Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Nachweisen über Fortbildungen ein.
Kontakt: p.bedow@en-kreis.de Tel. 02336 932239
Berufsbetreuer – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023
Nach umfangreichen vorbereitenden Gesprächen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium wurde am 05.03.2021 das Reformgesetz verabschiedet. Die Reform beinhaltet neue Aufgaben für die Betreuungsstelle und für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Insbesondere ein bundeseinheitliches Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen bildet ein Kernstück der Qualitätssicherung und legt fachliche Mindestvoraussetzungen fest.
Über Einzelheiten informiert Sie gerne die Betreuungsstelle.
Kontakt: p.bedow@en-kreis.de Tel. 02336 932239
Betreuungsrecht-Lexikon - Betreuungsrechtsreform:
Betreuungsrechtsreform – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Mitarbeitende und Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Betreuten beziehungsweise Ratsuchenden und dem Wohnort.
Leitung:
Petra Bedow
Amtsgericht Schwelm:
Anja Ebert
Mattias Finger
Sabine Sollich
Konstantin Stein
Ulrike Tacke
Amtsgericht Wetter:
Anja Ebert
Matthias Finger
Amtsgericht Hattingen:
Petra Bedow
Malaika Stahlhut
Eva Ulrich
Sprechzeiten:
Termine nach telefonischer Vereinbarung