Inklusion ist,

  • wenn keiner mehr draußen bleiben muss.
  • wenn Anderssein normal ist.
  • wenn Unterschiedlichkeit zum Ziel führt.
  • wenn "Nebeneinander" zum "Miteinander" wird.
  • wenn alle mitmachen dürfen...

...auch und gerade in der Arbeitswelt. (Quelle: Aktion Mensch)

Alle können sich daran beteiligen. Damit es nicht nur bei Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen bleibt, müssen möglichst viele aktiv mitmachen, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird.

Das Jobcenter EN denkt und handelt schon jetzt inklusiv. Es unterstützt regionale Arbeitgeber*innen dabei, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Unser Ziel ist es, Menschen mit und ohne Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt „inklusiv zu integrieren“, und zwar langfristig. Arbeitgebende mit „inklusivem Gedanken“ werden von uns gefördert.

Das Jobcenter EN steht regionalen Arbeitgeber*innen, die überlegen, ob sie einen (schwer-) behinderten Menschen einstellen können, sich aber fragen, wie das gehen soll, aktiv zur Seite. Zusammen mit seinen Netzwerkpartner*innen erarbeitet das Jobcenter EN Fördermöglichkeiten, die es dem Jobcenter ermöglichen, Unternehmen im „inklusiven Gedanken“ arbeitgeberfreundlich zu helfen. Dadurch sollen gemeinsam bestmögliche Ergebnisse erreicht werden. Der Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte des Jobcenters EN ist Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt in allen Fragen der Inklusion sowie Arbeitgeberleistungen.

Für Arbeitgeber*innen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die eine neue Stelle für einen (schwer-) behinderten Menschen schaffen möchten, gibt es im Jobcenter EN den Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte. Der Arbeitgeberservice

  • unterstützt und berät bei der geeigneten Auswahl von Bewerber*innen,
  • berät über die aktuellen Förderprogramme,
  • unterstützt mit konkreten Fördermöglichkeiten und Zuschüssen: z.B. Kostenübernahme für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten, Eingliederungszuschuss, Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Vermittlung und Beratung

  • gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle,
  • und suchen die/den für Sie geeignete/n Kandidatin/-en.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

  • bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen,
  • bei der Besetzung von offenen Stellen,
  • bei der technischen Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze.

 

Kontakt - Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice-Team

Der Arbeitgeberservice des Jobcenters EN ist im Bereich "Beratung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte" sowie für Arbeitgeberleistungen Ihr Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Ihre Ansprechpartnerin für Inklusion am Arbeitsmarkt ist Sabine Schade. Sie ist Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice-Team und zuständig für den Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte.

Sabine Schade
(Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice,
Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte)

Tel.: 02336 93-3954
Fax: 02336 931-3954
Email: S.Schade(@)en-kreis.de

Arbeitgeberservice, Berliner Str. 43a , 58332 Schwelm

Fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe im Jobcenter EN

Fachkoordination

Gerne beantwortet auch Nadine Thoma Ihre Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt. Sie ist für die fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe verantwortlich.

Nadine Thoma
(Fachkoordination für Inklusion, Rehabilitation und
Schwerbehinderte)

Tel.: 02336 93-3934
Fax: 02336 931-3934
Email: N.Thoma(@)en-kreis.de

Rheinische Str. 41, 58332 Schwelm

Alle Infos finden Interessierte in diesem Info-Flyer:

Inklusionskonzept des Jobcenters EN - Operative Umsetzung

Das Jobcenter EN hat für die fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe einen Wegweiser in Form eines Inklusionskonzeptes erstellt. Das Inklusionskonzept des Jobcenters tritt für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen ein, die Bürgergeld erhalten, im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen und somit in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters EN fallen. Es ist Teil des Inklusionskonzeptes der gesamten Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr. Beiden Konzepten gemeinsam ist die Anerkennung und Schaffung eines barrierefreien Zugangs aller Menschen zu allen Bereichen der Gesellschaft besonders wichtig. Das Jobcenter EN erkennt an und fördert alle im Verantwortungsbereich des Jobcenters EN liegenden Maßnahmen, die die Erwerbstätigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichern.


Mehr zum Thema Inklusion im Ennepe-Ruhr-Kreis finden Interessierte hier.