Inklusion am Arbeitsmarkt - Gleiche Rechte für alle
Die gesetzlichen Grundlagen für Inklusion wurden bereits durch die UN-Behindertenkonvention geschaffen. In Deutschland trat sie im Jahr 2009 in Kraft. Die UN-Konvention fördert Inklusion und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Zu den Kernpunkten der UN-Konvention zählt „Gleiche Rechte für Alle“ und damit auch das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderung; das Recht ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt.
Hier finden Sie verschiedene Handlungsansätze der Jobcenter in NRW zum Thema Integration und Teilhabe beeinträchtigter Menschen.
Hier gelangen Sie direkt zum Netzwerk Inklusion EN.
Unseren Flyer zur Inklusion am Arbeitsmarkt finden Sie hier .
Inklusion eröffnet Chancen – für Unternehmen und Beschäftigte
Das Jobcenter Schwelm unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden. Eine inklusive Personalpolitik stärkt nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, engagierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
Mit der Inklusionsinitiative NRW stehen Ihnen umfangreiche Informationen, digitale Veranstaltungsangebote und praktische Hilfestellungen rund um das Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Informieren Sie sich über rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und erfolgreiche Beispiele aus der Unternehmenspraxis.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Informationen zur inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Digitale Veranstaltungen und Fachinformationen für Arbeitgebende
- Hinweise zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen
- Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte aus Unternehmen
- Impulse für eine zukunftsorientierte Personalgewinnung
Anmeldungen unter: G.I.B. | Gemeinsam Inklusion entfalten – Auf dem Weg zum Inklusionsbetrieb
Den Veranstaltungskatalog für das 2. Halbjahr finden Sie hier.
Die dazugehörige Broschüre erhalten Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Inklusionsinitiative NRW:
https://www.mags.nrw/startseite/arbeit/integration-ausbildung-und-arbeit/inklusionsinitiative-nrw
https://gib.nrw.de/thema/teilhabe-und-integration-am-arbeitsmarkt/inklusionsinitiative

Inklusion ist,
- wenn keiner mehr draußen bleiben muss.
- wenn Anderssein normal ist.
- wenn Unterschiedlichkeit zum Ziel führt.
- wenn "Nebeneinander" zum "Miteinander" wird.
- wenn alle mitmachen dürfen...
...auch und gerade in der Arbeitswelt. (Quelle: Aktion Mensch)

Alle können sich daran beteiligen. Damit es nicht nur bei Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen bleibt, müssen möglichst viele aktiv mitmachen, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird.
Das Jobcenter EN denkt und handelt schon jetzt inklusiv. Es unterstützt regionale Arbeitgeber*innen dabei, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Unser Ziel ist es, Menschen mit und ohne Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt „inklusiv zu integrieren“, und zwar langfristig. Arbeitgebende mit „inklusivem Gedanken“ werden von uns gefördert.

Das Jobcenter EN steht regionalen Arbeitgeber*innen, die überlegen, ob sie einen (schwer-) behinderten Menschen einstellen können, sich aber fragen, wie das gehen soll, aktiv zur Seite. Zusammen mit seinen Netzwerkpartner*innen erarbeitet das Jobcenter EN Fördermöglichkeiten, die es dem Jobcenter ermöglichen, Unternehmen im „inklusiven Gedanken“ arbeitgeberfreundlich zu helfen. Dadurch sollen gemeinsam bestmögliche Ergebnisse erreicht werden. Der Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte des Jobcenters EN ist Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt in allen Fragen der Inklusion sowie Arbeitgeberleistungen.

Für Arbeitgeber*innen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die eine neue Stelle für einen (schwer-) behinderten Menschen schaffen möchten, gibt es im Jobcenter EN den Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte. Der Arbeitgeberservice
- unterstützt und berät bei der geeigneten Auswahl von Bewerber*innen,
- berät über die aktuellen Förderprogramme,
- unterstützt mit konkreten Fördermöglichkeiten und Zuschüssen: z.B. Kostenübernahme für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten, Eingliederungszuschuss, Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Vermittlung und Beratung
- gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle,
- und suchen die/den für Sie geeignete/n Kandidatin/-en.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
- bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen,
- bei der Besetzung von offenen Stellen,
- bei der technischen Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze.
Kontakt - Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice-Team
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters EN ist im Bereich "Beratung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte" sowie für Arbeitgeberleistungen Ihr Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ihre Ansprechpartnerin für Inklusion am Arbeitsmarkt ist Frau Schade. Sie ist Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice-Team und zuständig für den Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte.
Frau Schade
(Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice,
Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte)
Tel.: 02336 93-3954
Fax: 02336 931-3954
Email: S.Schade(@)en-kreis.de
Arbeitgeberservice, Holzkampstraße 7b , 58453 Witten
Fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe im Jobcenter EN
Fachkoordination
Gerne beantwortet auch Frau Thoma Ihre Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt. Sie ist für die fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe verantwortlich.
Frau Thoma
(Fachkoordination für Inklusion, Rehabilitation und
Schwerbehinderte)
Tel.: 02336 93-3934
Fax: 02336 931-3934
Email: N.Thoma(@)en-kreis.de
Rheinische Str. 41, 58332 Schwelm


