Inklusion am Arbeitsmarkt - Gleiche Rechte für alle
Die gesetzlichen Grundlagen für Inklusion wurden bereits durch die UN-Behindertenkonvention geschaffen. In Deutschland trat sie im Jahr 2009 in Kraft. Die UNKonvention fördert Inklusion und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Zu den Kernpunkten der UN-Konvention zählt „Gleiche Rechte für Alle“ und damit auch das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderung; das Recht ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt.
Hier finden Sie verschiedene Handlungsansätze der Jobcenter in NRW zum Thema Integration und Teilhabe beeinträchtigter Menschen.
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Was ist eigentlich Inklusion?
Inklusion ist,
- wenn keiner mehr draußen bleiben muss.
- wenn Anderssein normal ist.
- wenn Unterschiedlichkeit zum Ziel führt.
- wenn "Nebeneinander" zum "Miteinander" wird.
- wenn alle mitmachen dürfen...
...auch und gerade in der Arbeitswelt. (Quelle: Aktion Mensch)
Wie wird die Konvention umgesetzt?
Alle können sich daran beteiligen. Damit es nicht nur bei Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen bleibt, müssen möglichst viele aktiv mitmachen, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird.
Das Jobcenter EN denkt und handelt schon jetzt inklusiv. Es unterstützt regionale Arbeitgeber dabei, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Unser Ziel ist es, Menschen mit und ohne Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt „inklusiv zu integrieren“, und zwar langfristig. Arbeitgeber mit „inklusivem Gedanken“ werden von uns gefördert.
Arbeigeber mit inklusivem Gedanken gesucht
Das Jobcenter EN steht regionalen Arbeitgebern, die überlegen, ob sie einen (schwer-) behinderten Menschen einstellen können, sich aber fragen, wie das gehen soll, aktiv zur Seite. Zusammen mit seinen Netzwerkpartnern erarbeitet das Jobcenter EN Fördermöglichkeiten, die es dem Jobcenter ermöglichen, Unternehmen im „inklusiven Gedanken“ arbeitgeberfreundlich zu helfen, um gemeinsam bestmögliche Ergebnisse zu erreichen. Der Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte des Jobcenters EN ist Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt in allen Fragen der Inklusion sowie Arbeitgeberleistungen.
Arbeitgeberservice des Jobcenters EN für Rehabilitanden und Schwerbehinderte
Für Arbeitgeber im Ennepe-Ruhr-Kreis, die eine neue Stelle für einen (schwer-) behinderten Menschen schaffen möchten, gibt es im Jobcenter den Arbeitgeberservice für Rehabilitanden und Schwerbehinderte. Der Arbeitgeberservice
- unterstützt und berät bei der geeigneten Bewerber- und Bewerberinnenauswahl,
- berät über die aktuellen Förderprogramme,
- unterstützt mit konkreten Fördermöglichkeiten und Zuschüssen: z.B. Kostenübernahme für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten, Eingliederungszuschuss, Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Vermittlung und Beratung
- gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle,
- und suchen die/den für Sie geeignete/n Kandidatin/-en.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
- bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen,
- bei der Besetzung von offenen Stellen,
- bei der technischen Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze.
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters ist im Bereich "Beratung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte" sowie für Arbeitgeberleistungen Ihr Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Kontakt - Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice-Team
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters ist im Bereich "Beratung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte" sowie für Arbeitgeberleistungen Ihr Ansprechpartner auf dem Arbeitsmarkt im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ihre Ansprechpartnerin für Inklusion am Arbeitsmarkt ist Sabine Schade. Sie ist Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice-Team und zuständig für den Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte.
Sabine Schade
(Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice,
Bereich Inklusion, Rehabilitanden und Schwerbehinderte)
Fon: 0 23 36 93 3954
Fax: 0 23 36 931 3954
Email: S.Schade(@)en-kreis.de
Arbeitgeberservice, Berliner Str. 43a , 58332 Schwelm
Fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe im Jobcenter EN
Fachkoordination
Gerne beantwortet auch Sabine Schoen Ihre Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt. Sie ist für die fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe verantwortlich.
Sabine Schoen
(Fachkoordination für Inklusion, Rehabilitation und
Schwerbehinderte)
Fon: 02336 93 3942
Fax: 02336 931 3942
Email: S.Schoen(@)en-kreis.de
Rheinische Str. 41, 58332 Schwelm
Alle Infos finden Interessierte in diesem Info-Flyer:
Inklusionskonzept des Jobcenters EN - Operative Umsetzung
Das Jobcenter EN hat für die fachliche Umsetzung der Inklusionsaufgabe einen Wegweiser in Form eines Inklusionskonzepts erstellt. Das Inklusionskonzept des Jobcenters tritt für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen ein, die Arbeitslosengeld II erhalten, im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen und somit in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters EN fallen. Es ist Teil des Inklusionskonzepts der gesamten Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr.
Beiden Konzepten gemeinsam ist die Anerkennung und Schaffung eines barrierefreien Zugangs aller Menschen zu allen Bereichen der Gesellschaft. Das Jobcenter EN erkennt an und fördert alle im Verantwortungsbereich des Jobcenters EN liegenden Maßnahmen, die die Erwerbstätigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichern.
- Inklusionskonzept des Jobcenters EN (PDF, 476 KB )
- Extrakt Inklusionskonzept des Jobcenters EN (PDF, 660 KB )
Mehr zum Thema Inklusion im Ennepe-Ruhr-Kreis finden Interessierte hier.
Come Together - Für Inklusion am Arbeitsmarkt
Das Jobcenter EN hat gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises das "Netzwerk Inklusion EN: Gemeinsam Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen" gegründet. Hierzu fand im März 2017 eine erste Auftaktveranstaltung statt. Schirmherr der Auftaktveranstaltung war Landrat Olaf Schade.
Die Auftaktveranstaltung richtete sich an alle Inklusionsakteure im Ennepe-Ruhr-Kreis und im nahen Umfeld, an alle Ansprechpartner/innen unterschiedlicher Behörden, Institutionen, die erste Anlaufstation für Menschen mit Behinderung auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle sind. Ziel dieser Auftaktveranstaltung war es Inklusionsakteure vor Ort kennenzulernen und sich gemeinsam als Netzwerk Inklusion EN zu vernetzen. Gemeinsam soll eine digitale Netzwerkkarte entwickelt werden, die schnell und unkompliziert alle zuständigen Ansprechpartner/innen benennt und auf der Homepage des Jobcenters verortet wird.
Wer im Ennepe-Ruhr-Kreis und der nahen Umgebung Akteur im Bereich Inklusion ist und bislang keine persönliche Einladung zur Teilnahme an eine Veranstaltung des Netzwerks erhalten hat, aber Interesse hat und sich dem Netzwerk anschließen möchte, melde sich gern bei Sabine Schoen, Email: S.Schoen(@)en-kreis.de .