Führerscheinabgabe bei auswärtigen Fahrverboten

Kann ich meinen Führerschein in der Bußgeldstelle abgeben, auch wenn das Fahrverbot von einer anderen Behörde ist?

Ja, dies ist während der Sprechzeiten für Bürger mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreises möglich. Bitte bedenken Sie, dass das Fahrverbot mit der Abgabe wirksam ist. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Außerdem müssen Sie den Bußgeldbescheid der anderen Behörde mitbringen. Die Abgabe kann im Raum 112 oder 114 in der Hattinger Str. 2 a in Schwelm im Gebäude des Straßenverkehrsamtes,  1. Obergeschoß, erfolgen.

Fahrverbot vom Ennepe-Ruhr-Kreis

Welche Möglichkeit habe ich, meinen Führerschein abzugeben?

  1. Sie können den Führerschein persönlich während der Sprechzeiten in der Bußgeldstelle, Hattinger Str. 2 a in 58332 Schwelm abgeben. Die Zimmernummer und den Sachbearbeiter finden Sie auf dem Bußgeldbescheid.
  2. Sie können den Führerschein per Post übersenden. Bitte beachten Sie, dass die Frist des Fahrverbots erst mit Eingang bei der Behörde beginnt. Der Postweg darf nicht berücksichtigt werden.
  3. Sie können bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung fragen, ob diese den Führerschein in amtliche Verwahrung nimmt. Dies ist eine freiwillige Leistung und wird nicht von allen Behörden angeboten.