Kommunale Gesundheitskonferenz

Mitgliedschaft

§3 der Geschäftsordnung:

(1) Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Ennepe-Ruhr-Kreises sind Vertretungen von Institutionen sowie durch den Kreistag gewählte Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion.

Zu den Mitgliedern gehören in der Regel Repräsentanten der Institutionen, die für eine umfassende Diskussion verschiedenster gesundheitsbezogener Themenfelder notwendig sind:

  • Leistungserbringer (Ärzteschaft, Apotheken, Krankenhäuser, etc.)
  • Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger etc.)
  • Patientinnen und Patienten (z.B. Selbsthilfegruppen, Einrichtungen für Patientenschutz, etc.)
  • Vertreter der Kreistagsfraktionen
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Für Gesundheit Zuständige aus dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion oder aus dem Kreistag sowie aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Die Beteiligung weiterer Einrichtungen bzw. Organisationen liegt in der Zuständigkeit der Kommunalen Gesundheitskonferenz.

Ferner wird die Gleichstellungsbeauftragte des Ennepe-Ruhr-Kreises als Mitglied in die Gesundheitskonferenz berufen. Im Verhinderungsfall nimmt eine Stellvertretung an den Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz teil.