Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden.

Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt nicht beim Jobcenter, sondern bei der Familienkasse. Alle weiteren Informationen erhalten Sie ebenfalls dort. 

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.

Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt nicht beim Jobcenter, sondern bei der Familienkasse. Alle weiteren Informationen erhalten Sie ebenfalls dort.