Wichtige Information

Aktuelle Information zu Breitbandförderprojekten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie eventuell aus der Presse erfahren haben, wurden die Finanzierungen der Breitbandausbauprojekte eingestellt.

Davon betroffen sind alle Projekte, die ab Anfang Oktober 2022 gestellt werden und wurden.

Unser Förderantrag zum Graue Flecken Programm ist davon nicht betroffen.

Die Bundesregierung teilte zudem mit, dass die Weiterführung der Förderprogramme ab 2023, anders als bislang geplant, nicht im Januar starten wird.

Ob und wann und wie die Förderung weiterlaufen wird, sei derzeit noch unklar.

Auch hiervon sind wir nicht betroffen.

Durch die Entscheidung, nicht bis 2023 zu warten, haben wir im Kreis alles richtig gemacht und können mit unserem geförderten Ausbau so fortfahren wie geplant.

Dies ist mir vergangenen Donnerstag sowohl vom Fördergeber Bund (ATENE.Kom) als auch vom Land NRW (GIGABIT.NRW) so bestätigt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Breitbandbeauftragter
Ulrich Schilling

Stand: 24.10.2022

Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis aktuell

Diese Website des Ennepe-Ruhr-Kreis ist zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet die zentrale Informationsplattform für Sie.

Wir haben für Sie wichtige Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis zusammengestellt.
Die Inhalte dieser Seite sind in vier Themenfelder aufgeteilt:

  • Basisinformationen für alle Interessierten (rot), 

  • weitere allgemeine Informationen für Bürgerinnen und Bürger (blau),

  • speziellere Informationen für Unternehmen (gelb) und

  • Experteninfos (orange). 

Diese Seite wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Der Stand der letzten Aktualisierung ist am Seitenende angegeben.

Die im Folgenden verwendete Abkürzung TKU steht für Telekommunikationsunternehmen.

Der allererste "Spatenstich" des geförderten Breitbandausbaus im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgte am 20.10.2020 in Witten in Anwesenheit von Landrat Olaf Schade und Vertretern der Fördermittelgeber Bund und Land.

(Von links: Breitbandbeauftragter Ulrich Schilling, Regionaler Breitbandbeauftragter der Telekom GmbH Stefan Baldzun, Landrat Olaf Schade, Bürgermeister Frank Hasenberg (Wetter), Bürgermeisterin Sonja Leidemann (Witten), Peter Uphoff - Wirtschaftsförderung Wetter, Sandra Schüler -Kämmerin Breckerfeld, Lena Dobrick - Wirtschaftsförderung Gevelsberg, Georg Plassmann -Wirtschaftsförderung Hattingen

Basisinfos Breitbandausbau mit Förderung von Bund und Land NRW

Warum kümmert sich der Kreis um den geförderten Breitbandausbau?

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat Anfang 2017 mit allen neun kreisangehörigen Städten eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Breitbandausbau im gesamten Kreisgebiet abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung konnte sich der Kreis um Fördermittel des Bundes und des Landes bewerben, um im gesamten Kreisgebiet möglichst viele „weiße Flecken“ - das sind Adressen mit weniger als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit - zu beseitigen und mit schnellem Internet zu versorgen. Seit dem 26.4.2021 werden sukzessive auch Adressen die mit weniger als 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit versorgt sind ebenfalls in der Förderkulisse berücksichtigt und bis Anfang 2023 ist vorgesehen das diese sogenannte "Aufgreifschwelle" gänzlich entfällt und alle Adressen mit weniger als 1 Gbit/s förderfähig werden. Diese Fördermittel werden allerdings parallel zum bereits stattfindenden geförderten Breitbandausbau beantragt und sind nicht Bestandteil dieser Förderung.

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Wie und warum fördern Bund und Land NRW den Breitbandausbau im Kreisgebiet?

Im Dezember 2017 hat der Bund die gemäß seiner Richtlinie möglichen 50 % der beantragten Mittel vorläufig bewilligt. Der Antrag des Kreises auf Kofinanzierung durch das Land NRW in Höhe weiterer 50 % (für die Städte, die sich nicht in der Haushaltssicherung befanden, 40%) wurde ebenfalls positiv beschieden auf Grundlage der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms“. Die letztlich insgesamt benötigten Finanzmittel in Höhe von 19,4 Millionen Euro wurden Mitte 2019 von Bund und Land NRW endgültig bewilligt.

Der Kreis hatte auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und mit den Ergebnissen eines verbindlich zuvor flächendeckend durchgeführten Markterkundungsverfahrens im sogenannten 4. Call des Bundesförderprogramms Breitbandausbau - der „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, kurz Förderrichtlinie Bund - einen Förderantrag eingereicht. Finanziell gedeckt werden sollte daraus die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke des TKUs. Diese entsteht durch die Kosten für Herstellung und Betrieb von Netz und Anschlüssen bei den TKUs, weil diese auch über mehrere Jahre hinweg nicht durch Einnahmen gedeckt werden können.

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Wie wurden das mit dem Ausbau beauftragte Unternehmen ausgewählt?

Es gab eine europaweite Ausschreibung als mehrstufiges Verfahren. Darin wurden TKUs gesucht, die fähig und bereit sind, ein sogenanntes NGA-Netz, also ein breitbandiges Netz auf Niveau Next-Generation-Access, auszubauen und für mindestens sieben Jahre zu betreiben. Die Ausschreibung erfolgte für alle im Vorfeld identifizierten „weißen Flecken“ (s. u.) in den neun kreisangehörigen Städten; somit profitiert der gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis als Fördergebiet von den Ausbaumaßnahmen.

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Was ist das Infrastrukturziel des geförderten Breitbandausbaus und was wird neu gebaut?

Am 02.03.2020 wurden vom Ennepe-Ruhr-Kreis und der beauftragten TKU der Vertrag unterschrieben. Beauftragt wurde die Deutsche Telekom AG. Durch diese erfolgt der Breitbandausbau für Privathaushalte und Unternehmen in fast allen „weißen Flecken“ im Kreisgebiet. Insgesamt bedeutet das weit über 809 geförderte Glasfaseranschlüsse und noch einmal mehr als 1492 Anschlüsse mit einer Versorgung durch Vectoring in den neun Städten.


Die Glasfaseranschlüsse werden von der beauftragten TKU als „FTTH“ („fibre to the home“) ausgeführt. Somit werden die gesamten neuen Netze in Glasfaser bis zum Haus- bzw. Wohnungsanschluss gebaut, statt wie bisher üblich auf den letzten Metern mit Kupfer- oder Koaxialkabeln. Mit dem durchgängigen Ausbau in Glasfaser werden die Voraussetzungen geschaffen, den Anschlussnehmern echtes „Breitband“ anzubieten, da mit diesen Netzen grundsätzlich Datenströme im Gigabit-Bereich möglich sind.

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Welche Bandbreiten werden nach dem Ausbau zur Verfügung stehen?

Der Ausbau muss in den definierten Ausbaugebieten flächendeckend im förderrechtlichen Sinne erfolgen. Dies bedeutet in den geförderten Bereichen für 100 % der Haushalte zuverlässig eine breitbandige Datenübertragungsrate von mindestens 30 MBit/s im Downstream und für 80 % der Haushalte sogar zuverlässig eine Datenübertragungsrate von mindestens 100 MBit/s im Downstream.

Vom Kreis wurden die Anforderungen in den EU-weiten Ausschreibungen höher und damit zukunftssicher formuliert. Innerhalb der Ausbaugebiete sollen für Privathaushalte Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s asymmetrisch, d.h. zumindest im Download, und für Unternehmen Übertragungsraten von mindestens 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.

Symmetrie der Datenströme bedeutet, dass sowohl im Download (aus dem Netz) als auch im Upload (in das Netz) die gleiche Bandbreite garantiert wird und nicht durch andere Anschlussnehmer auf der gleichen Leitung gemindert wird. Die Anforderungen sind im Ergebnis nur mit einem durchgängigen Glasfasernetz erfüllbar. Glasfaser wiederum ermöglicht technisch auch deutlich mehr als 1 GBit/s symmetrisch; die tatsächliche Bandbreite wird daher über das beauftragte Produkt bestimmt.

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Allgemeine Informationen für Bürger

Wann wird wo im Kreisgebiet ausgebaut?

Der allererste offizielle Spatenstich des geförderten Breitbandausbaus erfolgte am 20.10.2020 durch Landrat Olaf Schade in Witten. Seither wird im gesamten Kreisgebiet der geförderte Breitbandausbau planmäßig vorangetrieben.
Die letzte Freischaltung eines Anschlusses ist für April 2023 geplant.

Innerhalb der Städte wurden nach den förderrechtlichen Vorgaben Ausbaugebiete definiert, deren „weiße Flecken“ in den geförderten Ausbau einbezogen werden. Innerhalb der Ausbaugebiete sind sogenannte Cluster als Ausbauabschnitte definiert. Sie werden von der Deutschen Telekom AG bearbeitet. Sie wird in der Regel jeweils binnen zwölf Monaten ein Cluster vollständig ausbauen und nach der Dokumentation freischalten.

Die Telekom arbeitet mit acht Clustern und über einen Ausbauzeitraum von insgesamt ca. drei Jahren. Der aktuelle Fortschritt des geförderten Breitbandausbaus kann unter dem Abschnitt "Aktueller Baufortschritt" eingesehen werden.

Eine aktualisierte Übersichtskarte mit Datenstand 27.1.2020 stellt die Fördergebiete dar, die innerhalb dieser Cluster liegen. 

 

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Aktueller Baufortschritt

geförderter Breitbandausbau 4.Call - Fortschrittsanzeige - Okt. 2020 bis vsl. April 2023

Cluster 1

Cluster 2

Cluster 3

Cluster 4

Cluster 5

Cluster 6

Cluster 7

Cluster 8

100 %

96 %

78 %

45 %

12 %

9 %

5 %

3 %

Stand 13.12.2022

Erläuterung:

1% - Detailplanung in Bearbeitung,
> 1 % bis 99 % - Fortschritt des Tiefbaus und sonstiger Arbeiten,
100 % - Abgeschlossene Ausbauarbeiten und Buchbarkeit der Produkte

Cluster 1 - nordöstliches Witten und östliches Herdecke - Buchbar seit Mitte Januar 2022
Cluster 2 - südwestliches Witten, Wetter, nördliches Gevelsberg und zentrales Sprockhövel
Cluster 3 - nordöstliches Hattingen und nördliches Sprockhövel
Cluster 4 - nordwestliches Hattingen
Cluster 5 - südliches Hattingen und westliches Sprockhövel
Cluster 6 - Gevelsberg, südliches Schwelm und westliches Ennepetal
Cluster 7 - Ennepetal und südliches Breckerfeld
Cluster 8 - nördliches Breckerfeld

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Liegt meine Adresse im geförderten Ausbaugebiet?

Aus den hier eingestellten Karten können Sie für jede einzelne Stadt ersehen, welche Adressen im geförderten Ausbau liegen. Sie sind in den Karten mit einem grünen Punktsymbol an der Hauskoordinate markiert. Diese Adressen wurden vom Kreis für den geförderten Breitbandausbau beauftragt. Darüber hinaus finden Sie in einzelnen Karten gelbe Dreiecksymbole. Für diese Adressen läuft die Prüfung, ob sie im Zuge des geförderten Ausbaus mit ausgebaut werden können. Eine verbindliche Entscheidung wird vom TKU erst mit Abschluss der konkreten Planung getroffen. Adressen, die weder beauftragt werden konnten noch in der Prüfung sind, werden nicht dargestellt.

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Karten

Karten zum geförderten Breitbandausbau:


Sollten Sie aus der Karte im Einzelfall den Status zu Ihrer eigenen Adresse nicht hinreichend erkennen können, wenden Sie sich gerne für eine adressgenaue Anfrage über das Kontaktformular respektive die E-Mail-Adresse am Ende dieser Website an uns.

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Welche Adressen liegen nicht im geförderten Ausbaugebiet?

Der Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgt zu 100 % mit Fördermitteln von Bund und Land NRW. Dies bedingt, dass die Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinien streng eingehalten werden müssen.

Eine wesentliche Vorgabe ist die Aufgreifschwelle für den geförderten Breitbandausbau. Diese ist von den Fördermittelgebern mit 30,00 MBit/s festgelegt worden. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Markterkundungsverfahren. In diesem werden zu einem Stichtag alle TKUs abgefragt, welche Bandbreite sie an den vorhandenen Anschlüssen auf Kundennachfrage bereits zur Verfügung stellen können. Zugleich wird abgefragt, ob ein TKU die Absicht hat, binnen der drei folgenden Jahre selbst einen Ausbau vorzunehmen, der zu einer verfügbaren Bandbreite über der Aufgreifschwelle führen wird.

Nur wenn gemäß den Angaben der TKUs die Aufgreifschwelle nicht überschritten wird und perspektivisch nicht mindestens 30,00 MBit/s zur Verfügung gestellt werden können, darf die Adresse in die Ausbaugebiete einbezogen werden. Nicht förderfähig sind deshalb z.B. alle Adressen, die bereits über eine Kupferkabelverbindung mit Vectoring oder eine Koaxialkabelverbindung angebunden sind.

Im Einzelfall können weitere Gründe dazu führen, dass Adressen nicht in ein Ausbaugebiet einbezogen wurden. Um eine Förderung im Ennepe-Ruhr-Kreis nicht grundsätzlich auszuschließen, konnten beispielsweise Adressen in Einzel- oder Randlage wegen des hohen Bau- und Kostenaufwands nicht im Antrag berücksichtigt werden. Für diese Fälle wird es seitens des Kreises weitere Bemühungen um Unterstützung für andere Optionen geben. Des Weiteren wurden im Markterkundungsverfahren zahlreiche Adressen als „wird innerhalb von drei Jahren im Eigenausbau versorgt“ gekennzeichnet.

Allerdings stellte sich bei einigen Gebieten heraus, dass die Absichtserklärung der diversen TKMUs nicht umgesetzt werden bzw. wurden.

Genau für diese Adressen bereitet der Ennepe-Ruhr-Kreis aktuell einen weiteren Antrag auf Förderung an die Bundesregierung vor, sodass diese zukünftigt ebenfalls vom Breitbandausbau profitieren können.

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Ab wann ist das schnellere Internet nutzbar?

Die im geförderten Ausbau über Glasfaserleitungen und Vectoring hergestellten Anschlüsse müssen freigeschaltet werden. Dies erfolgt je nach Ausbaugebiet in der Regel nach Abschluss des Ausbaus eines Clusters und seiner Dokumentation binnen rund sechs Wochen. Dann sind auf dem Anschluss Produkte buchbar.

Sobald die finale Buchbarkeit der ausgebauten Adresse erreicht ist, wird bei Glasfaseranschlüssen der Eigentümer aktiv über die Buchbarkeit informiert, bei Vectoring-Ausbau durch eine Information der Kreisverwaltung.

Cluster sind meist so angelegt, dass sie innerhalb von zwölf Monaten vollständig ausgebaut sind. Um das schnellere Internet über eine neue Glasfaserleitung tatsächlich nutzen zu können, muss bei einem TKU der jeweilige Tarif angepasst werden oder ein Glasfaserprodukt erstmals beauftragt werden. Unter Umständen benötigen Sie auch neue Haustechnik (z.B. Router, WLAN-Repeater), um die hohen Bandbreiten tatsächlich an Ihren Endgeräten nutzen zu können. Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Einen Zwang, auf ein Glasfaserprodukt oder eine höhere Bandbreite umzustellen, gibt es nicht.

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Wie kann ich feststellen, wie schnell mein vorhandener Anschluss tatsächlich ist?

Um festzustellen, mit welcher Bandbreite das Internet auf Ihrem Endgerät nutzbar ist, können Sie den Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur unter Breitbandmessung.de nutzen. Sie können die gemessene Datenübertragungsrate mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen.

Beachten Sie bitte, dass das Messergebnis am Endgerät einen geringen Wert ausweisen wird, als an Ihrem Hausanschluss tatsächlich anliegt. Durch die zwischengeschalteten Geräte und Übertragungen wie Router, hausinterne Leitungen, W-LAN und Mitnutzer sowie Leistungsfähigkeit des Endgeräts selbst, können die gemessenen Werte erheblich gemindert sein.

Ergänzende Informationen zur Bandbreitenmessung und Ihren Möglichkeiten bei zu großen Abweichungen von vertraglich zugesicherter und verfügbarer Bandbreite finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW.

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Als Hauseigentümer habe ich Post von einem TKU erhalten. Was sollte ich damit tun?

Als Hauseigentümer im Gebiet des geförderten Breitbandausbaus mit einem vorgesehenen Glasfaseranschluss werden Sie vom Kreis angeschrieben (s. dazu auch Links am Seitenende). Steht Ihr Haus auf einem Erbpachtgrundstück (Erbbaurecht), wird nur der Grundstücksbesitzer angeschrieben (s.u.). Die Schreiben werden seit Ende August 2020 sukzessive in mehreren „Mailings“ versendet.

Mit dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihre Immobilie im Fördergebiet liegt und für Sie aktuell die Möglichkeit besteht, kostenlos einen Glasfaseranschluss herstellen zu lassen. Für weitergehende Informationen und das Online-Meldeformular enthält das Schreiben einen QR-Code. Dieser leitet direkt weiter auf die Beantragungsplattform bei der Deutschen Telekom AG, die für uns im Fördergebiet ausbaut. Eine kurze Klickanleitung welche Angaben Sie dort machen müssen finden Sie hier. Dort ist ebenfalls der QR-Code bzw. die Webseite zum Meldeformular nochmals abgebildet.
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit des Schreibens haben, kontaktieren Sie gerne Ihren Ansprechpartner des Ennepe-Ruhr-Kreises (Kontaktdaten des Breitbandbeauftragten am Ende dieser Seite).

Als Eigentümer der adressierten Immobilie sollten Sie den zugesandten QR-Code zeitnah nutzen, um in den Genuss eines schnellen Internetanschlusses zu kommen. Sollte die Nutzung Ihnen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte persönlich unter den unten genannten Kontaktdaten.
Die Herstellung des Glasfaseranschlusses wird aus den dem Kreis bewilligten Fördermitteln bezahlt. Dem Hauseigentümer entstehen dafür regelmäßig keine Kosten. Eine Ausnahme ist nur in seltenen Fällen möglich, wenn Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück über eine außergewöhnlich lange Strecke erforderlich sind (z.B. über 20 m); in diesem Ausnahmefall wird sich das TKU vorab mit Ihnen austauschen.
Wenn Sie als Erbbaurechtsgeber eines bebauten Grundstücks angeschrieben wurden, empfiehlt es sich, sich mit ihrem Erbbaurechtsnehmer als Hauseigentümer in Verbindung zu setzen, ein Einvernehmen zum Vorgehen herzustellen und bei Interesse das Meldeformular gemeinsam auszufüllen. Wenn Sie keinen Glasfaseranschluss erhalten möchten, müssen Sie nichts tun.

Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen nach einer Beauftragung, wenden Sie sich bitte an die in dem Anschreiben genannte kostenlose Hotline des TKU.

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Wie kommt der Glasfaseranschluss ins Haus und was sind die weiteren Schritte?

Im Regelfall wird zuerst das Hauptkabel verlegt (Betriebsstelle bis Netzverteiler), anschließend die Strecke vom Netzverteiler zum potenziellen Kunden. Beim Kunden wird dann die Bohrung ins Haus vorgenommen, das Kabel eingeblasen und der Anschlusspunkt gesetzt.
Danach erfolgt die Montage der für den Glasfaseranschluss benötigten Technik, i.d.R. im Keller des Hauses und, wenn es bereits möglich ist, die Messung, ob ein ausreichendes starkes Signal (d.h., 1000 Mbit/s) ankommt. Zum Schluss erfolgt die Dokumentation, welche aber erst erfolgen kann, wenn alle Messwerte der neu versorgten Gebäude in einem Ausbaugebiet vorliegen. Der Status einer vollständigen Dokumentation kann erst erreicht werden, wenn alle Netzkomponenten gebaut und montiert worden sind. Erst dann kann die Messung der Hauszuführung durchgeführt werden. Die Erfassung der Messwerte in einem Ausbaugebiet hängt dabei maßgeblich von der terminlichen Koordination mit den Eigentümern ab. Erst nach Abschluss der Dokumentation werden die Hausanschlüsse vom TKU als buchbar und für die potenziellen Kunden nutzbar geschaltet.

Ein Fall, in dem von der oben genannten Reihenfolge des Ausbaus abgewichen wird, tritt auf, wenn noch eine/mehrere Genehmigung/en beim zuständigen Träger der Straßenbaulast für das Verlegen des Hauptkabels fehlen. Um einen Baustillstand zu verhindern, führt das vom TKU beauftragte Tiefbauunternehmen häufig schon vorab den Tiefbau der Strecken bis zum potenziellen Kunden (inklusive Bohrung ins Haus) weiter.

Muss ich bei dem TKU, das den Hausanschluss herstellt, ein Produkt beauftragen?

Nein. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ist die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses mit Glasfaser oder eine Anbindung über Vectoring unabhängig von der Beauftragung eines Produktes, also eines Telekommunikationsdienstes für Internet und Telefon und ggf. weiterer Leistungen auf der Glasfaserleitung. Der Glasfaseranschluss ist aber eine Voraussetzung, um ein schnelles Glasfaserprodukt beauftragen zu können.

Der geförderte Netzausbau erfolgt mit der Vorgabe „open-access“ (s. dazu Frage: Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?). Dieses erlaubt es später jedem zugelassenen TKU, Ihnen auf dem Glasfaseranschluss ein Glasfaserprodukt oder auf dem Kupferleitungs-Hausanschluss ein Vectoring-Angebot anzubieten. Es ist keine Prognose möglich, ob, wie viele und welche anderen TKUs als das jetzt mit dem Netzausbau beauftragte TKU Ihnen Glasfaserprodukte anbieten werden. Das mit dem Netzausbau beauftragte TKU ist verpflichtet, Ihnen ein Glasfaserprodukt (in Gebieten mit Vectoring-Ausbau einen entsprechenden Anschluss über Ihre vorhandene Hausanschlussleitung) anzubieten. Wenn Sie ein Glasfaserprodukt beauftragen, entstehen Ihnen monatliche Kosten in der Höhe und über die Dauer des individuell abgeschlossenen Vertrags.

Die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses im Rahmen des geförderten Ausbaus verpflichtet nicht zur Beauftragung eines Glasfaserprodukts.

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Informationen für Unternehmen

 

Ich brauche im Unternehmen sofort schnelleres Internet - was kann ich tun?

Auf den Websites der TKUs kann für deren eigene Angebote meistens ein adressgenauer Verfügbarkeitscheck durchgeführt werden. Oft ist es möglich, auf Basis der schon vorhandenen Netzinfrastruktur in ein leistungsfähigeres, breitbandigeres Produkt des aktuellen oder eines anderen Telekommunikationsunternehmens zu wechseln.

Dies könnte ein Vectoring-Produkt sein. Vectoring steht insbesondere dort zur Verfügung, wo die Telekommunikationsnetze in den letzten Jahren bereits aufgerüstet wurden. Zumeist erfolgte dies, indem die Anschlusskästen im Straßenraum mit aktiver Technik ausgestattet und über Glasfaserleitungen statt Kupferkabeln mit den übergeordneten Netzen verbunden wurden.

Steht diese Option an Ihrem Unternehmensstandort nicht zur Verfügung, bedarf es für schnelleres Internet meist eines Wechsels auf Glasfaser. Da diese in Tiefbauverfahren verlegt werden muss, sollten Sie frühzeitig Ihren Bedarf klären und mit einem TKU die Möglichkeiten eines Glasfaseranschlusses besprechen.

Falls sehr kurzfristig eine Lösung erforderlich ist, können auch Alternativen wie Richtfunk oder Satelliten-DSL geprüft werden. Diese Lösungen sind meistens Übergangslösungen und mit hohen Kosten verbunden.
Sprechen Sie bei Bedarf für weitere Informationen gerne den Breitbandbeauftragten des Ennepe-Ruhr-Kreis an.

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Wieso kostet ein Business-Anschluss mehr als mein Anschluss zu Hause?

Ein Business-Anschluss für Unternehmen unterscheidet sich in den enthaltenen Leistungen maßgeblich von einem Privatkunden-Tarif. Dies betrifft zumeist eine wesentlich höhere Download- und Upload-Geschwindigkeit oder sogar eine symmetrische Bandbreite, bei der Download und Upload mit derselben Geschwindigkeit nutzbar sind. Zudem werden die Bandbreiten in der Regel garantiert, die tatsächliche Verfügbarkeit der Verbindung wird beispielsweise mit Backup-Anbindung sowie kürzeren Reaktions- und Entstör-Zeiten im Störfall garantiert. Darüber hinaus sind in den meisten Fällen statische IP-Adressen nutzbar.

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Lohnt sich eine Übergangslösung via Satellit?

Neben leitungsgebundenen Anschlüssen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Internet zum Beispiel via Satellit zu nutzen. Wie bei Mobilfunkverträgen (Telefon) auch, gibt es hier verschiedenste Produkte und Anbieter. Vom begrenzten Datenvolumen bis zur Flatrate sind in der Regel zwischen 10 bis 50 MBit/s im Download verfügbar. Der Upload ist auf maximal 4 MBit/s beschränkt. Die Hardware-Kosten für die entsprechende Satellitenschüssel werden entweder einmalig bezahlt (Kaufpreis ca. 300-500 €) oder als Miete auf den monatlichen Preis des gebuchten Produkts umgelegt. Besonders die monatlich kündbaren Vertragslaufzeiten bieten sich an, um übergangsweise einen Internet-Anschluss nutzen zu können.

Die Vorteile des Satelliten-Modells liegen darin, dass dieses allerorts verfügbar und sehr kurzfristig einrichtbar ist. Die Nachteile eines solchen Produktes sind vor allem die potenziell verringerten Bandbreiten bei starker Bewölkung und die hohe Latenzzeit (Reaktionszeit zwischen Sender und Empfänger).

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Experteninfos

Was sind so genannte „weiße Flecken“?

Die „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung sind per Definition des Bundes als Fördermittelgeber alle Adressen, an denen ein Internetzugang nicht mindestens mit 30,00 MBit/s im Download verfügbar ist. Verfügbarkeit meint hier, dass es kein Telekommunikationsunternehmen geben darf, das aufgrund der technischen Voraussetzungen an dem Anschluss der Adresse in der Lage wäre, einen Datenstrom von mindestens 30,00 MBit/s im Download anzubieten. Dies ist unabhängig davon, welches Produkt Sie von welchem Telekommunikationsunternehmen tatsächlich gebucht haben, sondern bezieht sich auf die höchste Downloadgeschwindigkeit, die Sie an dem gewünschten Standort von einem beliebigen TKU buchen könnten.

Die Bezeichnung als „weißer Fleck“ ist für jede einzelne Adresse das entscheidende Kriterium, ob sie in den geförderten Ausbau einbezogen werden darf. Dies darf sie nur, wenn die Aufgreifschwelle weder aktuell noch innerhalb von drei Jahren nach einer durchzuführenden Markterkundung überschritten wird.

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Warum wird an einigen Stellen Glasfaser verlegt, wenn dort schon eine liegt?

Der Ennepe-Ruhr-Kreis musste mit seinem Förderantrag im Februar 2017 verbindlich festlegen, in welchen Bereichen ein gefördertes Glasfasernetz gebaut werden soll. Grundlage dafür waren ein verpflichtend vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren und ein Interessenbekundungsverfahren. In diesem hat der Kreis alle Telekommunikationsunternehmen (TKUs) um Informationen zu vorhandenen Anschlüssen und in den nächsten drei Jahre geplanten Ausbaumaßnahmen gebeten. Auf Basis dieser Daten ist eine Liste der Adressen erstellt worden, die gefördert ausgebaut werden dürfen und sollen. Der Bund hat diese Liste nach einem Punktesystem bewertet; ein Kernkriterium war vereinfacht dargestellt: Wie viele Anschlüsse können mit welchem finanziellen Einsatz realisiert werden? Anhand der erreichten Punktzahl wurde festgelegt, welche der bundesweit gestellten Anträge mit der begrenzten Fördersumme bedient werden.

Für den Kreis waren die Auskünfte der TKUs bindend; für die TKUs selbst sind sie das hingegen nicht. Die kann dazu führen, dass einzelne Gebiete zunächst unterversorgt bleiben, wenn die TKUs ihre Ausbauplanungen nachträglich revidiert haben. Umgekehrt gibt es aus diesem Grunde einige wenige Straßenzüge, in denen geförderte Anschlüsse hergestellt werden, obwohl sie entgegen der zur Verfügung gestellten Informationen in den letzten zwei Jahren eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt worden sind.

Grundsätzlich hätte der Kreis mit jeder Änderung, die ihm bekannt geworden ist, den Förderantrag entsprechend anpassen dürfen. Damit wären jedoch neue zeitaufwendige Prüfverfahren verbunden gewesen, die den Start für den geförderten Breitbandausbau im gesamten Kreisgebiet um Monate oder sogar Jahre verzögert hätten. Im ungünstigsten Fall hätten sie dazu führen können, dass der Kreis nachträglich aus der Förderkulisse des Bundes gestrichen wird und somit keine einzige Adresse mit Fördermitteln ausgebaut werden kann. Vor diesem Hintergrund hat der Kreis beschlossen, den Anfang 2017 formulierten Antrag nicht mehr zu ändern, um die zügige Beseitigung möglichst vieler weißer Flecken nicht zu gefährden.

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Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?

Im geförderten Breitbandausbau werden Art und Umfang des Ausbaus grundlegend in einem Förderbescheid geregelt (hier des Bundes), der auf Antrag ergeht (hier des Ennepe-Ruhr-Kreis). Grundsätzlich ist dabei auch ein sog. einheitliches Materialkonzept einzuhalten, welches die Verlegung von Leerrohren mit Reservekapazitäten vorsieht. So können auch im Nachgang zu dem beauftragten Ausbau noch zusätzliche Anschlüsse eingerichtet werden. Das neue Netz ist zudem "open access" und darf daher von jedem TKU, das in Deutschland zugelassen ist, mitgenutzt werden (gegen Entgelt), so dass der Kunde an einem geförderten Anschluss frei entscheiden kann, mit welchem TKU er einen Vertrag abschließt.

Diese Vorgaben gelten nicht für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau. Eigenwirtschaftlich bedeutet zum einen, dass keine öffentlichen Gelder in den Ausbau fließen, sondern das TKU ausschließlich eigene Finanzmittel einsetzt. Zum anderen entscheidet das TKU auch nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen, wo sich ein Ausbau lohnt. Bevor es sich für einen Ausbau entscheidet, führt es in der Regel eine Nachfragebündelung durch, bei der sich eine Mindestzahl von potenziellen Neukunden tatsächlich positiv erklären muss (meist Mindestquote 40%). Nur wenn diese Quote erreicht wird, baut das TKU das Gebiet tatsächlich aus.

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Förderer, Kontakte und Links

Ihre Frage oder Nachricht zum Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis richten Sie bitte per E-Mail an ulrich.schilling@en-kreis.de. Sie wird themenspezifisch weitergeleitet und vom Breitbandbeauftragten des Ennepe-Ruhr-Kreises oder Ihrem städtischen Breitbandbeauftragten beantwortet. Für eine bestmögliche Zuordnung geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail bitte auch einen Themenbereich an:

1. Adressabfrage,
2. Geförderter Breitband-Ausbau,
3. Ungeförderter Breitband-Ausbau,
4. Technische Frage oder
5. Sonstige/Spezielle Frage.

Sofern Sie eine Frage stellen, deren Antwort von allgemeinem Interesse ist, fügen wir diese auch dem Bereich Bürger, Unternehmen oder Experten dieser Internetseite hinzu.

Weitere Informationen zu Breitbandthemen erhalten Sie auch hier:

Über die Links des mit dem Ausbau beauftragten Unternehmens finden Sie ergänzend deren Website mit unternehmensspezifischen Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis: Telekom Deutschland GmbH.

Diese Website des Ennepe-Ruhr-Kreis ist zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet die zentrale Informationsplattform für Sie.

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Letze Aktualisierung am: 02.01.2023