Das Bildungs- und Teilhabepaket
Was ist eigentlich das Bildungs- und Teilhabepaket? In dem Video erfahren Sie es!
Hier finden Sie das Erklärvideo auch in anderen Sprachen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket, steht unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein.
Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten, wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten und unterstützt sie bei Problemen in der Schule durch gezielte Lernförderung.
Zum 01.07.2019 ist ein neues Gesetz, das Starke-Familien-Gesetz, in Kraft getreten. Es soll einkommensschwache Familien mehr unterstützen sowie die Teilhabe von Kindern stärker fördern, so dass hierdurch auch das Bildungspaket ab dem 01.08.2019 verbessert wird.
Zum einen wird der Zugang zu den Leistungen durch Wegfall einer gesonderten Antragstellung erheblich erleichtert, zum anderen wird eine Vielzahl der Leistungen erhöht.
Auf den folgenden Seiten informiert Sie das Jobcenter EN über die Angebote des Bildungspakets und wie sie genutzt werden können.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld nach dem WoGG
- Kinderzuschlag nach dem BKGG
- Leistungen nach dem AsylblG
wenn sie,
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eine Ausnahme bilden die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Wer ist zuständig?
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Regionalstellen des Jobcenters EN die richtigen Anlaufstellen. Für Empfänger*innen einer der weiteren oben genannten Leistungen sind die Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes zuständig.
Ihre Ansprechperson beim Ennepe-Ruhr-Kreis können Sie hier finden.
Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen beinhaltet das Bildungspaket?
- Mittagessen in Kita, Schule
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kita oder der Schule, können für bedürftige Kinder die vollen Kosten für das Mittagessen übernommen werden. Für nähere Infos klicken Sie bitte hier
- Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten zwei Mal im Jahr einen Zuschuss, um sich mit den nötigen Lernmaterialien auszustatten: Diese werden jeweils am 1. August und 1. Februar automatisch überwiesen. Für das Jahr 2022 beträgt der persönliche Schulbedarf 156,00 € und steigt jährlich prozentual entsprechend des Regelbedarfes. Nähere Informationen erhalten Sie hier
- Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas und für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen können in voller Höhe übernommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier
- Schülerbeförderung
Vorrangig gilt für Schülerinnen und Schüler innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises das Schokoticket, hier können die vollen Kosten für das vergünstigte Schokoticket übernommen werden. Infos zu den Details erhalten Sie hier
- Soziokulturelle Teilhabe (Kultur, Sport)
Das Bildungspaket soll bedürftigen Kindern das Mitmachen bei Sport, Spiel und Kultur ermöglichen. Beiträge für diese Bereiche werden in Höhe von monatlich bis zu 15,00 € übernommen. Nähere Informationen dazu gibt es hier
- Lernförderung
Besteht Lernförderbedarf, den die Schule bestätigt, weil beispielsweise sonst die Versetzung gefährdet ist und bietet die Schule keine vergleichbaren schulischen Förderangebote, so kann das bedürftige Kind Lernförderung aus dem Bildungspaket erhalten. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier
Alle Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten mit einem Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II als dem Grunde nach beantragt. Es muss demnach kein gesonderter Antrag mehr gestellt, sondern lediglich entsprechende Nachweise über die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungsart bzw. bei einer Lernförderung ein Nachweis der Schule über die Notwendigkeit vorgelegt werden.
Zur Vereinfachung stellt Ihnen das Jobcenter EN Formulare zur Verfügung, welche Sie in der Kita oder Schule ausfüllen lassen können. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads". Im Downloadbereich sind auch Info-Flyer in russischer, türkischer, arabischer, tigrinischer und englischer Sprache hinterlegt.
Nähere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit unter http://www.bildungspaket.bmas.de