Die Leistungswährung von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen, die nicht unter die Vorschriften des 7. Kapitels SGB XII fallen (für Hilfebedürftige mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad), liegt weiterhin in der Zuständigkeit der kreisangehörigen Kommunen, im Sinne der Delegationssatzung über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit sowie die Feststellung des notwendigen pflegerischen bzw. hauswirtschaftlichen Bedarfs erfolgt durch das Pflegemanagement des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Bitte beachten Sie, dass das Pflegemanagement ausschließlich unter Verwendung des Online-Formulars beauftragt werden kann. Aufträge per E-Mail sind nicht mehr möglich und werden zurückgewiesen.

Pflegemanagement beauftragen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Verfahrenshinweisen (PDF)

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich.