Die Betreuungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
Die Betreuungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises bietet umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Betreuungsrechts. Sie steht Ihnen mit wichtigen Informationen und Beratung zur Seite.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde arbeitet eng mit den Betreuungsgerichten zusammen und prüft in jedem Betreuungsverfahren, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Zudem wird geklärt, ob es alternative Hilfen gibt, die eine rechtliche Betreuung vermeiden könnten.
Weitere Aufgaben:
- Beratung & Information
Wir informieren Sie zu Themen wie Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen.
- Beglaubigung von Unterschriften
Wir beglaubigen öffentlich Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Vorträge & Schulungen
Wir bieten Vorträge und Schulungen an, die Ihnen wichtige Informationen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht vermitteln.
- Beratung für Betreuer*innen & Bevollmächtigte
Wir unterstützen und beraten sowohl rechtliche Betreuer*innen als auch Bevollmächtigte in allen relevanten Fragen.
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Die Betreuungsbehörde ist für alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig, außer für die Stadt Witten, die eine eigene Betreuungsbehörde hat.
Kontakt: Betreuungsbehörde der Stadt Witten
Die Zuständigkeit der unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Betreuten beziehungsweise Ratsuchenden und dem Wohnort
Leitung:
- Eva Ulrich
Amtsgericht Schwelm:
- Anja Ebert
- Lisa Schelenz
- Konstantin Stein
- Lara Vahle
Amtsgericht Wetter:
- Michelle Bartosch
- Matthias Finger
Amtsgericht Hattingen:
- Inge Funda
- Julia Wegemann
Die Kontaktdaten finden sie hier: Zuständigkeiten (PDF)
Amtsgericht | Städte |
Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld | |
Wetter, Herdecke | |
Hattingen, Sprockhövel |
Betreuungsantrag
Der Antrag auf Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. In der Regel handelt es sich hierbei um das Gericht, in dessen Bezirk die betroffene Person lebt. Der Antrag muss begründet und mit einer ärztlichen Bescheinigung unterstützt werden, die die Notwendigkeit einer Betreuung nachweist.
Hier finden Sie einen Vordruck zur Anregung auf Betreuung: Antrag Anregung auf Betreuung
Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 13 und Art. 14.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen:
DSGVO - Art. 13 Infoblatt
DSGVO - Art. 14 Infoblatt
Gebühren
Die Beratung und Betreuungsgerichtshilfe im Rahmen unserer Dienstleistungen sind kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung eine Gebühr von 10 Euro pro öffentliche Beglaubigung anfällt.
Terminvereinbarungen
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig, da die Mitarbeitenden regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und Ihr Anliegen ohne Terminvereinbarung ggf. nicht bearbeitet werden kann.
Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen. Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder über den sicheren Rechtsverkehr möglich.
Weitere Informationen der Betreuungsstelle
Jeder Mensch kann durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Situation geraten, in der er Unterstützung braucht. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und keine wirksame Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Maßnahme, die dazu dient, eine hilfebedürftige Person zu unterstützen. Die Betreuungsperson wird vom Amtsgericht bestellt, um die betroffene Person zu unterstützen und ihre Rechte zu wahren. Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt nur dann, wenn keine anderen Hilfsangebote ausreichen und die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann.
Worin kann eine rechtliche Betreuung bestehen?
Die Betreuung wird individuell festgelegt und kann unterschiedliche Bereiche umfassen, je nachdem, welche Unterstützung erforderlich ist. Mögliche Aufgabenbereiche sind:
- Vermögenssorge: Die Verwaltung des Vermögens und die Regelung finanzieller Angelegenheiten.
- Gesundheitsfürsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen und die Organisation der Pflege.
- Behördenangelegenheiten: Die Kommunikation mit Ämtern und Institutionen.
- Wohnangelegenheiten: Hilfe bei der Auswahl oder dem Verbleib in einer geeigneten Wohnsituation.
Das Betreuungsgericht entscheidet auch, wer als Betreuungsperson bestellt wird. Dies kann eine Einzelperson aus dem familiären und sozialen Umfeld sein, eine Person die Betreuungen beruflich übernimmt oder eine Institution, z.B. die Betreuungsbehörde.
Was ist keine rechtliche Betreuung?
Es ist wichtig zu verstehen, dass rechtliche Betreuung nicht gleichzusetzen ist mit einer Vormundschaft. Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht, dass die betreute Person die volle Entscheidungsfreiheit verliert. Vielmehr geht es darum, die betroffene Person zu unterstützen, damit sie weiterhin in den Bereichen, in denen sie handlungsfähig ist, selbstbestimmt agieren kann. Die Betreuung dient nicht dazu, eine Person zu bevormunden, sondern sicherzustellen, dass die notwendigen Entscheidungen im besten Interesse der betroffenen Person getroffen werden.
Gleichzeitig ist eine rechtliche Betreuung auch keine Hilfe und Unterstützung im Alltag.
Ziel der rechtlichen Betreuung
Die rechtliche Betreuung soll Unterstützung im Leben der betroffenen Person bieten, wenn andere Hilfen, wie etwa durch Familie, Freunde oder soziale Dienste, nicht ausreichen. Dabei wird immer darauf geachtet, dass die Selbstbestimmung der betroffenen Person in den Bereichen gewahrt bleibt, in denen es möglich ist.
Nähere Infos aus dem Bundesministerium der Justiz finden Sie hier:
BMJ-Broschüre Betreuungsrecht
BMJ-Broschüre Betreuungsrecht in leichter Sprache
Was kostet eine rechtliche Betreuung?
Kosten für ein Betreuungsverfahren werden der betroffenen Person nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese als vermögend gilt. Andernfalls übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Die konkreten Kosten für ein Betreuungsverfahren sind beim Betreuungsgericht zu erfragen.
Hier finden Sie Informationen zu Gerichtskosten und Betreuervergütung im Online-Lexikon Betreuungsrecht:
Betreuungsrecht-Lexikon - Gerichtskosten
Gerichtskosten – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Betreuungsrecht-Lexikon - Kosten für die Betreuung
Betreuervergütung 2019 – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Ehegattenvertretung
Das Ehegattenvertretungsgesetz ermöglicht es in der Ehe, das eine Person im Falle der Handlungsunfähigkeit des Anderen, wichtige Entscheidungen im medizinischen Bereich treffen kann. Dies umfasst …
- die Durchführung von ärztlichen Aufklärungsgesprächen und die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen und Untersuchungen.
- das Abschließen von Verträgen in Bezug auf medizinische Maßnahmen.
- das Geltendmachen von Ansprüchen gegen Dritte, insbesondere gesundheitsbezogene Sozialleistungen.
Im Rahmen des Ehegattenvertretungsgesetzes ist das behandelnde ärztliche Personal verpflichtet, den vertretenden Ehepartner von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Dies stellt sicher, dass der Ehepartner alle relevanten Informationen erhält, um im besten Interesse der betroffenen Person handeln zu können. Diese Maßnahme ist befristet auf ein halbes Jahr. Sollte danach weiterhin Regelungsbedarf bestehen oder eine Situation auftreten, in der trotz des Ehegattenvertretungsgesetzes eine rechtliche Betreuung erforderlich sein kann, müsste beim zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeregt und der Ehepartner als rechtliche Betreuungsperson bestellt werden.
Da nicht alle Bereiche über das Ehegattennotvertretungsrecht abgedeckt sind, ist die Errichtung einer Vollmacht im Vorfeld eine sinnvolle Alternative.
Vorsorgevollmacht – Ihre Selbstbestimmung im Fall der Handlungsunfähigkeit
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um für den Fall vorzusorgen, dass Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie ermöglicht es Ihnen festzulegen, wer im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen in Ihrem Namen treffen soll.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer fehlenden Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit für Sie handeln. Diese Vollmacht kann auf verschiedene Bereiche angewendet werden, zum Beispiel:
- Medizinische Entscheidungen: Wer soll entscheiden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre medizinische Behandlung zu bestimmen? Wer soll in Notfällen oder bei schweren Erkrankungen für Sie sprechen?
- Vermögenssorge: Wer kümmert sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte, Steuererklärungen oder die Verwaltung von Immobilien?
- Rechtliche Vertretung: Wer übernimmt die Kommunikation mit Behörden oder Verträge, die in Ihrem Namen geschlossen werden müssen?
- Wohnsitzangelegenheiten: Wer trifft Entscheidungen über Ihre Wohnsituation, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, diese zu regeln?
Vorteile einer Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmung bewahren: Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter im Falle einer Handlungsunfähigkeit sein soll. Sie müssen sich nicht auf die Entscheidung eines Gerichts verlassen.
Individuelle Anpassung: Die Vollmacht kann auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Sie können genau festlegen, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person Entscheidungen treffen darf und wie weit ihre Befugnisse gehen.
Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung: Wenn Sie eine gültige Vorsorgevollmacht erstellt haben, wird in der Regel keine gesetzliche Betreuung durch das Gericht erforderlich. Die von Ihnen benannte Person übernimmt die Verantwortung.
Flexibilität: Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. So bleibt Ihre Entscheidungsfreiheit erhalten.
Wichtiger Hinweis zur Vorsorgevollmacht
Die Erteilung einer Vollmacht im Betreuungsrecht erfordert 100 % Vertrauen. Sie übertragen weitreichende Rechte und Verantwortung. Stellen Sie sicher, dass Sie der Person oder Institution, die Sie bevollmächtigen, absolut vertrauen, da diese Entscheidungen in Ihrem besten Interesse treffen wird. Seien Sie sich bewusst, dass falsche Entscheidungen schwerwiegende Folgen haben können, da die Ausübung der Vollmacht nicht kontrolliert wird.
Besonderheiten und rechtliche Anforderungen
Gültigkeit: Damit die Vorsorgevollmacht auch im Notfall gültig ist, muss sie rechtsverbindlich sein. In Deutschland ist es nicht zwingend erforderlich, die Vorsorgevollmacht notariell zu beurkunden oder öffentlich zu beglaubigen, aber es kann ratsam sein, dies zu tun, um im Zweifelsfall rechtliche Klarheit zu haben.
Beglaubigung: Falls gewünscht, kann die Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar gegen eine Gebühr öffentlich beglaubigt werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit und kann in bestimmten Situationen die Durchsetzung der Vollmacht erleichtern.
BMJ-Formular Vorsorgevollmacht
Formulare von Vorsorgevollmachten in anderen Sprachen finden Sie hier:
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung in anderen Sprachen
Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister
Wenn Sie einen Termin für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Die Zuständigkeiten, welche sich aus Amtsgerichtsbezirk und dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ergeben, können Sie auf dieser Internetseite einsehen.
Seit Januar 2023 ist es auch für Menschen die nicht im Ennepe-Ruhr-Kreises ihren Wohnsitz haben möglich ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch die Betreuungsstelle in Schwelm beglaubigen zu lassen.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuungsperson für Sie eingesetzt werden soll. Wichtig zu wissen ist, dass eine Betreuungsverfügung keine Vorsorgevollmacht darstellt. Das bedeutet, dass die benannte Vertrauensperson nicht direkt handeln kann. Erst das Betreuungsgericht muss nach Prüfung der Notwendigkeit eine Betreuung einrichten, bevor die Person tätig werden kann.
Auf Wunsch kann die Betreuungsverfügung bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr öffentlich beglaubigt werden.
BMJ-Formular Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können volljährige und einwilligungsfähige Personen bereits zu einem frühen Zeitpunkt festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Krankheit oder Unfallsituation wünschen oder ablehnen. Dies stellt sicher, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn die betroffene Person in der betreffenden Situation nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Es ist empfehlenswert, sich vor der Erstellung einer Patientenverfügung von ärztlichem Fachpersonal oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Verfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte sowie an Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer*innen, damit diese Ihre Wünsche und Vorstellungen im Ernstfall durchsetzen können.
Wir suchen engagierte ehrenamtliche Betreuer*innen
Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis leben viele Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen nicht mehr selbstständig regeln können, die aber niemandem im sozialen oder familiären Umfeld haben, der sich um die Belange kümmern kann.
Ehrenamtliche Betreuer*innen leisten einen wichtigen Beitrag und helfen, die rechtliche Betreuung auf eine engagierte, persönliche Weise zu gestalten. Wenn Sie sich in unserer Gemeinschaft engagieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.
Ihre Aufgaben als ehrenamtliche Betreuer*in:
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben: Sie helfen dabei, dass notwendige Hilfsangebote wie Pflegedienste oder Haushaltshilfen bereitgestellt werden. Kochen, Putzen oder Einkaufen gehören jedoch nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
- Finanzielle Angelegenheiten: Sie kümmern sich um die Verwaltung von Finanzangelegenheiten, z.B. durch das Stellen von Anträgen, Überweisungen oder das Einrichten von Daueraufträgen.
- Gesundheitliche Entscheidungen: Sie nehmen Einfluss auf wichtige Entscheidungen im Gesundheitsbereich, indem Sie z.B. Anträge für eine Pflegestufe stellen oder den Kontakt zu Ärzten oder Pflegeeinrichtungen pflegen.
Vorteile für Ehrenamtliche:
- Aufwandsentschädigung: Ehrenamtliche Betreuer*innen erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung.
- Regelmäßige Fortbildung: Wir bieten Fortbildungen und einen regelmäßigen Austausch mit anderen ehrenamtlichen Personen, die auch Betreuungen führen, an, um Sie in Ihrer Rolle zu unterstützen und Ihnen neue Kenntnisse zu vermitteln.
Unterstützung und Beratung: Sie sind nicht alleine! Die Betreuungsbehörde im Ennepe-Ruhr-Kreis steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie gerne.
Interessiert?
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über die Möglichkeit zu sprechen, eine rechtliche Betreuung zu übernehmen und Sie bei Ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Kontakt: betreuungsbehoerde(@)en-kreis.de Tel. 02336 932233
Wegweiser für rechtliche Betreuerinnen u. Betreuer im Ehrenamt
Berufsbetreuer*innen
Der Beruf der rechtlichen Betreuungsperson ist kein Ausbildungsberuf. Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit.
Nach umfangreichen vorbereitenden Gesprächen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium wurde am 05.03.2021 das Reformgesetz verabschiedet.
Insbesondere ein bundeseinheitliches Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen bildet ein Kernstück der Qualitätssicherung und legt fachliche Mindestvoraussetzungen fest.
Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerin haben, so wird Sie die Betreuungsstelle gerne über die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens informieren.
Kontakt: e.ulrich@en-kreis.de Tel. 02336 932233
Berufsbetreuer – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Hier haben Sie die Möglichkeit sich als Berufsbetreuer*in zu registrieren:
Antrag zur Registrierung und Zulassung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer nach § 24 BtOG
Berufliche Betreuungspersonen spielen eine unverzichtbare Rolle im deutschen Betreuungsrecht, indem sie Menschen unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Ihr Beruf verlangt eine hohe soziale und fachliche Kompetenz, um die Interessen der betreuten Personen bestmöglich zu wahren und ihre Lebensqualität zu fördern.
Aufgaben bei beruflicher Betreuung
Die Aufgaben einer beruflichen Betreuungsperson umfassen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten, die je nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person variieren können. Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Rechtliche Vertretung: Die Betreuungsperson übernimmt die rechtliche Vertretung ihrer Betreuten in verschiedenen Lebensbereichen, wie z. B. im Gesundheitswesen, bei der Wohnsituation oder bei finanziellen Angelegenheiten.
- Unterstützung in der Entscheidungsfindung: Der berufliche Betreuer oder die berufliche Betreuerin hilft den betreuten Personen bei der Entscheidungsfindung, indem er oder sie ihnen Informationen zur Verfügung stellt und sie bei der Klärung von Anliegen unterstützt.
- Vermögenssorge: In Fällen, in denen die betreute Person ihren finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig nachkommen kann, übernimmt die berufliche Betreuungsperson die Verwaltung des Vermögens, sorgt für die Zahlung von Rechnungen und trägt dafür Sorge, dass die finanziellen Mittel sachgerecht verwendet werden.
- Organisation der medizinischen Versorgung: Die Betreuungsperson sorgt dafür, dass die betreute Person die nötige medizinische Versorgung erhält und in wichtige gesundheitliche Entscheidungen eingebunden wird.
- Kontrolle und Berichterstattung: Berufliche Betreuerinnen und Betreuer sind verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und ihre Tätigkeit gegenüber dem Betreuungsgericht zu dokumentieren.
Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer*innen
Um als berufliche Betreuungsperson tätig zu werden, müssen bestimmte rechtliche und fachliche Anforderungen erfüllt werden. Das Zulassungsverfahren im Rahmen der Registrierung ist dabei von zentraler Bedeutung und folgt den Vorgaben des Betreuungsrechts.
Die Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson ist anspruchsvoll und erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch eine hohe soziale Kompetenz und Verantwortung. Durch das Zulassungsverfahren wird sichergestellt, dass ausschließlich qualifizierte Fachkräfte mit der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen betraut werden.
Voraussetzungen zur Registrierung - berufliche Betreuung
Ansprechbehörde (Stammbehörde) ist die für Ihrem Bürositz zuständige örtliche Betreuungsbehörde. Wenn Sie noch keinen Bürositz haben, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnsitz.
Für die Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro durch die Stammbehörde erhoben.
Benötigte Unterlagen:
- Registrierungsantrag formlos/schriftlich oder den Antrag über die Homepage des Kreises
- Behördliches Führungszeugnis (nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz), das nicht älter als drei Monate ist
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung, die nicht älter als drei Monate ist
- Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Erklärung zum zeitlichen Gesamtumfang der Betreuertätigkeit und der Organisationsstruktur
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- Führen eines Eignungsgesprächs mit der Betreuungsbehörde
Sachkundenachweise über:
- Nachweis über ein Studium Jura (Befähigung zum Richteramt), Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik
- Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs
- Abschluss eines Studiengangs (anerkannt durch die zuständige Landesbehörde)
- Aus- und Weiterbildungsgang durch eine Hochschule (anerkannt durch die zuständige Landesbehörde)
- Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (z.B. Fortbildungen)
- Nachweis über Teilbereiche der Kenntnisse durch mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung
- Nachweis über Teilbereiche der Kenntnisse durch mehrjährige Erfahrung als ehrenamtliche*r Betreuer*in
- Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson haben, so wird Sie die Betreuungsbehörde gerne über die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens informieren.
Kontakt: betreuungsbehoerde(@)en-kreis.de Tel. 02336 932233
Hier haben Sie die Möglichkeit sich als Berufsbetreuer*in zu registrieren: Link
Nach umfangreichen vorbereitenden Gesprächen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium wurde am 05.03.2021 das Reformgesetz verabschiedet. Die Reform beinhaltet neue Aufgaben für die Betreuungsstelle und für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Insbesondere ein bundeseinheitliches Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen bildet ein Kernstück der Qualitätssicherung und legt fachliche Mindestvoraussetzungen fest.
Über Einzelheiten informiert Sie gerne die Betreuungsstelle.
Kontakt: e.ulrich(@)en-kreis.de Tel. 02336 932233
Betreuungsrecht-Lexikon - Betreuungsrechtsreform:
Betreuungsrechtsreform – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)