Beratung für Schulen
Jetzt NEU - Die AO-SF in Leichter Sprache (Schulministeriums NRW).
Hier finden Sie relevante Informationen über das Thema Inklusion und Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sollten Ihnen noch Informationen fehlen, wenden Sie sich bitte an inklusionsfachberatung(@)en-kreis.de.
Alternativ finden Sie hier die Beratungsressource Inklusion.
Das Schulministerium NRW hat für die Schulen in der Inklusion die „Leitlinien Gemeinsames Lernen“ erarbeitet.
Unsere Unterstützerschulen bieten Ansprechpartner*innen, die bereits Erfahrungen auf dem Weg zur Inklusion gemacht haben, und somit Hilfen zur Inklusion an Ihren Schulen.
Genaueres erfahren Sie hier.
Die Inklusionsfachberatung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat für Lehrkräfte in der Inklusion „Arbeitshilfen für sonderpädagogische Unterstützung und das gemeinsame Lernen“ erarbeitet. Diese sollen helfen, Strukturen in Schule auf dem Weg zu einem Inklusionskonzept zu schaffen.
Bitte beachten Sie, dass laut dem Schulministerium NRW ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF gelten. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Download des Materials:
Arbeitshilfen für sonderpädagogische Unterstützung und das gemeinsame Lernen
Anleitung zur Erstellung des Erstantrages AO-SF durch die Regelschullehrkraft
Auf der Homepage des Schulministeriums NRW gibt des die AO-SF in Leichter Sprache.
Als Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen bekommen Sie hier Hilfestellung bei der Bestimmung/Überprüfung der genannten Förderschwerpunkte. Diese Itemlisten dürfen Sie gerne für die kooperative Förderplanung, als Grundlage für Konferenzbeschlüsse zur Fortführung des Förderschwerpunktes oder AO-SF-Anträge sowie -Gutachten, für Elterngespräche etc. nutzen. Sie stellen eine Hilfe zur Veranschaulichung dar. Sie sind kein obligatorischer Teil eines AO-SF-Verfahrens.
Unter folgendem Link (pdf-Datei) stellt die Bezirksregierung Arnsberg verbindliche Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen sowohl für Grundschulen als auch die Sekundarstufe I zur Verfügung. Zusätzliche Hilfestellung bieten dazu ebenfalls die oben erwähnten Arbeitshilfen für sonderpädagosiche Unterstüztung und das gemeinsame Lernen des Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Übergang der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von Klasse 4 nach Klasse 5 wird vom für die abgebende Schule zuständigem Schulamt koordiniert. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler, die mit Förderbedarf in Klasse 4 einer Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis beschult werden, zu Beginn des Schuljahres an die Inklusionskoordination gemeldet werden, egal wo sie wohnen - auch wenn ein laufendes AOSF-Verfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Ein solches Verfahren muss bis zum 30.09. des Jahres eingeleitet sein, damit es bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres abgeschlossen werden kann.
Im Anschluss erfolgt durch die Klassenleitungen und sonderpädagogischen Lehrkräfte der abgebenden Schule die Elternberatung (s. dazu Handreichung und Bleiblatt). Das Beratungsgespräch muss auf dem Formblatt A (Protokoll der Elternberatung) dokumentiert werden, welches danach schnellstmöglich an das Schulamt weitergeleitet wird (Eingang im Schulamt bis 31.10. des Jahres).
A Protokoll der Elternberatung
Es ist in keinem Förderschwerpunkt notwendig, dass ein Antrag auf Förderort- oder Bildungsgangwechsel stellt wird, da es sich beim Wechsel in die Sekundarstufe I nicht um einen Förderort- oder Bildungsgangwechsel im Sinne der AO-SF handelt.
Am Ende des Kalenderjahres werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einer Regionalkonferenz mit der Oberen und Unteren Schulaufsicht, den Schulträgern der Schulen des Gemeinsamen Lernens Sek I und der Förderschulen sowie der Schulformsprecherinnen und -sprechern Sek I verteilt.
Kurz vor Halbjahresende erhalten die Familien einen entsprechenden Übergangsbescheid mit einem konkreten Schulvorschlag, mit dem sie ihr Kind dann an der weiterführenden Schule anmelden können.
Für einen möglichst reibungslosen Übergang von der abgebenden Grundschule in die zukünftige weiterführende Schule bieten wir einen Begleitbogen für den Übergang (04/2025) an. Dieser sollte nach Aufnahmebestätigung (!) unter Beachtung der Hinweise zur Datenübermittlung an die zukünftige Schule geschickt werden, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler/innen Rechnung zu tragen. Der Begleitbogen kann auch für Schüler/innen genutzt werden, die keinen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben.
Laut dem Schulministerium NRW gelten ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.
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Alle Formblätter können am PC nach dem Download digital ausgefüllt werden. Bei einigen sind Auswahllisten als Pulldown hinterlegt. Beachten Sie unbedingt, dass immer beide Elternteile unterschreiben müssen !
Die Inklusionsfachberatung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat für Lehrkräfte in der Inklusion die „FAQ AO-SF-Verfahren“ erarbeitet.
Bitte beachten Sie, dass laut dem Schulministerium NRW ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF gelten. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Die Inklusionsfachberatung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat für Regellehrkräfte in der Inklusion die "Anleitung zur Erstellung des Erstantrages AO-SF durch die Regelschullehrkraft" erarbeitet.
Bitte beachten Sie, dass laut dem Schulministerium NRW ab dem Schuljahr 2025/2026 im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF gelten. Weitere Informationen folgen in Kürze.