Beratung für Schulen


ACHTUNG NEU !!!

Formblatt 3.2 Dokumentation des Abschlussgesprächs / Erklärung der Eltern

Übergang 4/5 zum Schuljahr 2025/2026 - Protokoll der Elternberatung

Außerdem finden Sie am Seitenende alle aktuellen Formblätter (Stand August 2024) zum Download, welche Schulen im Rahmen eines AO-SF (Antrag, Gutachten etc.) benutzen. Diese Formblätter sind nur für Grund-, Förder- und Hauptschulen im EN-Kreis geeignet, da die anderen Schulformen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg fallen.

Alle Formblätter können nach dem Download digital ausgefüllt werden. Bei einigen sind Auswahllisten als Pulldown hinterlegt.

Jetzt NEU - Die AO-SF in Leichter Sprache (Schulministeriums NRW).

ACHTUNG NEU !!!


Hier finden Sie relevante Informationen über das Thema Inklusion und Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sollten Ihnen noch Informationen fehlen, wenden Sie sich bitte an

inklusionsfachberatung(@)en-kreis.de

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Formblätter (Stand Januar 2024) zum Download, welche Schulen im Rahmen eines AO-SF (Antrag, Gutachten etc.) benutzen. Diese Formblätter sind nur für Grund-, Förder- und Hauptschulen im EN-Kreis geeignet, da die anderen Schulformen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg fallen.

Alle Formblätter können nach dem Download digital ausgefüllt werden. Bei einigen sind Auswahllisten als Pulldown hinterlegt.:

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Anschreiben der Gutachter/innen an die Schulaufsicht

(nach Fertigstellung des Gutachtens!)

Alle Formblätter sind jeweils einzeln aktualisiert. Eine gepackte zip-Datei mit allen Formblättern nach jeweils aktuellem Stand finden Sie hier.

Sollten Sie für Gymnasien, Gesamt-, Real- oder Sekundarschulen AO-SF-Formblätter benötigen, sei hier auf die Seite der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Auf der Homepage des Schulministeriums NRW gibt des die AO-SF in Leichter Sprache.

Als Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen bekommen Sie hier Hilfestellung bei der Bestimmung/Überprüfung der genannten Förderschwerpunkte. Diese Itemlisten dürfen Sie gerne für die kooperative Förderplanung, als Grundlage für Konferenzbeschlüsse zur Fortführung des Förderschwerpunktes oder AO-SF-Anträge sowie -Gutachten, für Elterngespräche etc. nutzen. Sie stellen eine Hilfe zur Veranschaulichung dar. Sie sind kein obligatorischer Teil eines AO-SF-Verfahrens.

Unter folgendem Link (pdf-Datei) stellt die Bezirksregierung Arnsberg verbindliche Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen sowohl für Grundschulen als auch die Sekundarstufe I zur Verfügung. Zusätzliche Hilfestellung bieten dazu ebenfalls die oben erwähnten Arbeitshilfen für sonderpädagosiche Unterstüztung und das gemeinsame Lernen des Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Der Übergang der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von Klasse 4 nach Klasse 5 wird vom für die abgebende Schule zuständigem Schulamt koordiniert. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler, die mit Förderbedarf in Klasse 4 einer Schule im Ennepe-Ruhr-Kreis beschult werden, zu Beginn des Schuljahres an die Inklusionskoordination gemeldet werden, egal wo sie wohnen - auch wenn ein laufendes AOSF-Verfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Ein solches Verfahren muss bis zum 30.09. des Jahres eingeleitet sein, damit es bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres abgeschlossen werden kann.

Im Anschluss erfolgt durch die Klassenleitungen und sonderpädagogischen Lehrkräfte der abgebenden Schule die Elternberatung (s. dazu Handreichung und Bleiblatt). Das Beratungsgespräch muss auf dem Formblatt A (Protokoll der Elternberatung) dokumentiert werden, welches danach schnellstmöglich an das Schulamt weitergeleitet wird (Eingang im Schulamt bis 31.10. des Jahres).

Handreichung

A Protokoll der Elternberatung

B Beiblatt Elternberatung

Es ist in keinem Förderschwerpunkt notwendig, dass ein Antrag auf Förderort- oder Bildungsgangwechsel stellt wird, da es sich beim Wechsel in die Sekundarstufe I nicht um einen Förderort- oder Bildungsgangwechsel im Sinne der AO-SF handelt.

Am Ende des Kalenderjahres werden alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einer Regionalkonferenz mit der Oberen und Unteren Schulaufsicht, den Schulträgern der Schulen des Gemeinsamen Lernens Sek I und der Förderschulen sowie der Schulformsprecherinnen und -sprechern Sek I verteilt.

Kurz vor Halbjahresende erhalten die Familien einen entsprechenden Übergangsbescheid mit einem konkreten Schulvorschlag, mit dem sie ihr Kind dann an der weiterführenden Schule anmelden können.

Für einen möglichst reibungslosen Übergang von der abgebenden Grundschule in die zukünftige weiterführende Schule bieten wir einenBegleitbogen Übergang (Stand: 05/2022)an. Dieser sollte unter Beachtung der Hinweise zum Übergang (Verordnung zur Datenübermittlung) an die zukünftige Schule geschickt werden, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.