Anmeldung in der Schule
Nach § 41 des Schulgesetzes NRW obliegt die Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht den Eltern. Daher melden die Eltern ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.
Hier wird das Schulsystem in NRW einfach und schnell erklärt.