Ablauf des Verfahrens zur Feststellung von Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Schon bei der Anmeldung Ihres Kindes können Sie selbst als Eltern bei der Schule einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Die Schulleitung kann dies zu diesem Zeitpunkt nur mit Ihrem Einverständnis tun. Später kann eine Antragstellung entweder durch Sie als Eltern oder auch durch die Schule erfolgen. Dies ist bis einschließlich der 6. Klasse möglich.
In beiden Fällen verläuft das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemäß den Vorgaben der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF):
- Es findet ein Gespräch zwischen Ihnen als Sorgeberechtigten und der Klassenleitung und/oder der Schulleitung statt. Danach wird durch Sie oder die Schulleitung ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens gestellt.
- Die zuständige Schulaufsicht prüft den Antrag. Wird das Verfahren eröffnet, werden eine Lehrkraft der allgemeinen Schule (in der Regel die Klassenleitung Ihres Kindes) und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik beauftragt den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes zu überprüfen und in einem Gutachten darzulegen. Hierzu führt das Gutachterteam eine Anamnese, sowie Verhaltens- oder Unterrichtsbeobachtungen und verschiedene standardisierte oder informelle Testverfahren durch. Die beiden Lehrkräfte sind verpflichtet, auch mit Ihnen ein Gespräch zu führen. Dabei informieren sie Sie über das Vorgehen und die Zwischenergebnisse. Sie sollten von diesem Angebot unbedingt Gebrauch machen.
- 3. Bei Bedarf wird eine schulärztliche Untersuchung veranlasst. Nehmen Sie in diesem Fall den Untersuchungstermin, der Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wird, bitte unbedingt wahr!
- Die beiden Lehrkräfte werden Ihnen den Inhalt des pädagogischen Gutachtens erläutern und Ihre Stellungnahme erbitten. Sie können mit diesen auch die Frage erörtern, ob für Ihr Kind die Beschulung an einer Förderschule sinnvoll wäre und ggf. einen entsprechenden Wunsch protokollieren lassen. Ein Protokoll dieses Gesprächs ist immer fester Bestandteil des Gutachtens.
- Die zuständige Schulaufsicht entscheidet auf Grundlage der Gutachten über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte und ggf. die Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung. Um Einvernehmen über die künftige Förderung Ihres Kindes herbeizuführen, kann auch von der Schulaufsicht zuvor noch einmal ein Gespräch mit Ihnen geführt werden, zu dem Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen können.
- Die Schulaufsicht teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit und schlägt Ihnen eine Schule vor. Sofern es sich nicht um die Schule handelt, die Ihr Kind bereits besucht, sollten Sie Ihr Kind umgehend an der vorgeschlagenen Schule anmelden.
Mindestens einmal jährlich überprüft die Klassenkonferenz, ob bei Ihrem Kind der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen. Erscheinen Änderungen oder die Beendigung der sonderpädagogischen Förderung sinnvoll, so wird die Schule Sie zu einem Gespräch einladen und entsprechende Schritte einleiten.
Sollten Sie nach der Beratung durch Schulleitung, Klassenteam und ggf. an Ihrer Schule tätige sonderpädagogische Lehrkräfte noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Schulamt im Ennepe-Ruhr-Kreis wenden.
Hier geht es zur "AO-SF in Leichter Sprache".
Hier erfahren Sie mehr über die Sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.