Wird der verantwortliche Fahrzeugführer nicht benannt, so wird eine Fahrerermittlung eingeleitet, um die für die Begehung der Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person zu ermitteln. Dies kann z.B. durch den Vergleich mit einem Passfoto oder anderen Vergleichsfotos erfolgen.

Die weiteren Ermittlungen erfolgen durch den Außendienst des Ennepe-Ruhr-Kreises und können z.B. die Befragung des Halters oder auch von Nachbarn beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass auch eine richterliche Vorladung oder eine Durchsuchungsanordnung von Geschäftsräumen erwirkt werden kann, um den Fahrer zu ermitteln.

Wenn ihr Fahrzeug durch den Außendienst stillgelegt wurde, beachten Sie bitte die in dem zugehörigen Benachrichtigungsschreiben aufgeführten Informationen und setzen Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.