Allgemeine Informationen
Die Bußgeldstelle erlässt auch Bußgeldbescheide für sonstige Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Handwerksordnung.
Die eigentliche Fallbearbeitung wird jedoch von den jeweiligen Fachämtern durchgeführt.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der keine Verkehrsordnungswidrigkeit als Grundlage hat und Sie haben Fragen zum Sachverhalt, so wenden Sie sich daher bitte an das hierfür zuständige Fachamt. Den zuständigen Ansprechpartner hierfür finden Sie oben rechts auf Ihrem Anhörungsschreiben.