Bei einem vom Ennepe-Ruhr-Kreis festgesetzten Fahrverbot, haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Führerschein abzugeben.
- Sie können den Führerschein während der Öffnungszeiten persönlich in der Bußgeldstelle abgeben. Den zuständigen Sachbearbeiter sowie die Zimmernummer finden Sie oben rechts auf Ihrem Bußgeldbescheid.
- Sie können den Führerschein per Post übersenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Frist zum Beginn des Fahrverbotes erst mit Posteingang bei der Behörde beginnt und der Postweg bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden darf.
- Sie können bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung fragen, ob diese den Führerschein in amtliche Verwahrung nehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jedoch um eine freiwillige Leistung handelt und diese nicht von allen Behörden angeboten wird.
Liegt ihr Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis, so bietet Ihnen die Bußgeldstelle die Möglichkeit, Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür zwingend der Bußgeldbescheid der Behörde vorgelegt werden muss, die das Fahrverbot festgesetzt hat. Diese Behörde wird nach der Führerscheinabgabe direkt von hier über die Vollstreckung des Fahrverbotes informiert.