Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten wird festgesetzt, wenn es sich um grobe oder beharrliche Verkehrsverstöße handelt oder aber, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines vorherigen Bußgeldbescheides zum zweiten Mal mindestens 26 km/h zu schnell gefahren sind.
Bitte beachten Sie, dass ebenfalls ein Fahrverbot gegen Sie festgesetzt werden kann, wenn Sie bereits mehrere Eintragungen im Fahreignungsregister vorzuweisen haben.
Von einem Fahrverbot kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies für Sie eine existenzbedrohende, außergewöhnliche Härte bedeuten würde. In diesem Fall kommt eine Umwandlung des Fahrverbotes gegen eine Erhöhung des Bußgeldes in Betracht.
Grundsätzlich müssen Sie allerdings vorrangig etwaige berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten, die als Folge eines Fahrverbotes auftreten können, durch entsprechende Maßnahmen ausgleichen. Dies bedeutet z.B. die Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder aber eine Kombination aus mehreren dieser Möglichkeiten.
Für hierdurch eventuell auftretende finanzielle Belastungen, muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden.