Die Gesundheitsberichterstattung ist ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsplanung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sie ist gesetzlich nach § 21 ÖGDG NRW geregelt. Ziel ist es, die gesundheitliche Lage der Bevölkerung zu analysieren und darzustellen. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt werden.

Hier können sie den Basisgesunheitsbericht herunterladen:

Basisgesundheitsbericht 2024 (pdf)