Geförderter Glasfaserausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis

Programm "Hellgraue Flecken" - Informationen und häufige Fragen

Was passiert gerade?

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat im Rahmen des Bundesförderprogramms „Hellgraue Flecken“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) den Auftrag erteilt, Adressen im gesamten Kreisgebiet mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu versorgen, die bislang keine Internetgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s im Download erreichen.

Das Programm basiert auf dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Der Kreis schließt durch Bund- und Landesmittel die wirtschaftliche Lücke, die für private Unternehmen dazu führen würde, bestimmte Gebiete nicht auszubauen. Im Gegenzug hat die MUENET GmbH & Co. KG aus Coesfeld im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens eine Konzession erhalten und baut das Glasfasernetz auf. Die Tiefbauarbeiten werden seit Frühjahr 2026 durch den Generalunternehmer GIG mbH (German Infrastructure GmbH) aus Düsseldorf durchgeführt.

Wichtig: Der Kreis ist Antragsteller und Fördermittelverantwortlicher, er ist jedoch nicht Bauherr und besitzt kein eigenes Netz. Die operative Umsetzung, also Bau, Technik, Terminplanung und Vertragsgestaltung, liegt vollständig bei MUENET.

Häufig gestellte Fragen

Ob Ihre Adresse im Förderprogramm erfasst ist, können Sie direkt bei MUENET prüfen. Wer eine Postwurfsendung der MUENET erhalten hat, dessen Adresse liegt im Regelfall im Fördergebiet.

• Website: muenet-glasfaser.de/region/ennepe-ruhr-kreis

• E-Mail: ennepe-ruhr(@)muenet.net

• Telefon: 02541 90097-56

Nein. Der Glasfaser-Hausanschluss bis zum sogenannten Abschlusspunkt (APL) an Ihrem Gebäude wird vollständig aus Fördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Für Sie als Eigentümer entstehen keine Kosten, solange Sie den Auftrag erteilen, während die Bauarbeiten noch laufen. Wer sich erst nach Abschluss der Tiefbauarbeiten meldet, muss laut MUENET unter Umständen mehrere tausend Euro selbst bezahlen.

Den Auftrag erteilen Sie direkt bei MUENET, entweder online oder über ein Formular, das Sie im Downloadbereich auf der MUENET-Webseite finden. Der Anschluss kommt nicht automatisch, auch wenn Ihre Adresse im Fördergebiet liegt. Sie müssen selbst aktiv werden.

• Website: muenet-glasfaser.de/region/ennepe-ruhr-kreis

Nein. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Beim passiven Anschluss wird die Glasfaser bis ins Haus geführt und endet dort an einer Abschlussbox im Keller oder Technikraum, ohne dass gleich ein Tarif oder Vertrag damit verbunden ist. Der Anschluss selbst ist kostenlos. Wenn Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt aktivieren möchten, kann MUENET eine Aktivierungsgebühr erheben. Wie hoch diese ausfällt, kann der Kreis nicht verbindlich sagen, bitte fragen Sie direkt bei MUENET nach.

Alternativ können Sie direkt einen aktiven Anschluss mit Internettarif beauftragen. Welche Tarife MUENET anbietet, finden Sie auf der MUENET-Webseite. Auf die Preisgestaltung hat die Kreisverwaltung keinen Einfluss.

Das Netz ist technisch für andere Anbieter offen (Open Access, Pflicht nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes). Andere Anbieter müssen dafür allerdings einen Überleitungsvertrag mit MUENET abschließen. Dem Kreis sind für den Ennepe-Ruhr-Kreis bislang keine solchen Verträge bekannt. Aktuell können Glasfasertarife über dieses Netz nur bei MUENET gebucht werden. Wann weitere Anbieter folgen, ist offen. Sie können Ihren Wunschanbieter jedoch auffordern, einen solchen Vertrag mit MUENET zu verhandeln.

Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters, der den sogenannten Gestattungsvertrag mit MUENET unterzeichnen muss. Sprechen Sie Ihren Vermieter direkt an oder wenden Sie sich an MUENET: ennepe-ruhr(@)muenet.net

Den genauen Zeitplan für einzelne Straßen legt MUENET im Verlauf der Bauplanung fest. Der Kreis hat auf die Reihenfolge keinen Einfluss. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei MUENET unter muenet-glasfaser.de/region/ennepe-ruhr-kreis.

MUENET verlegt eine vollständig neue, eigenständige Glasfaserleitung direkt bis an Ihr Haus. Die bestehende Infrastruktur Ihres bisherigen Providers wird dabei weder genutzt noch verändert. Am Haus wird ein neuer Abschlusspunkt (APL) installiert, über den Sie künftig Glasfasertarife aktivieren können.

MUENET ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Glasfaserleitungen auch über Privatgrundstücke zu führen, sofern die Nutzung des Grundstücks nicht dauerhaft beeinträchtigt wird. Sie sollten vorab ein Informationsschreiben von MUENET mit einer Trassenplanung erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten besteht eine Pflicht zur vollständigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Entstehende Schäden sind durch MUENET beziehungsweise GIG zu regulieren.

Haben Sie Fragen oder Bedenken, zum Beispiel wegen vorhandener privater Leitungen, wenden Sie sich bitte schriftlich an MUENET: Genehmigung(@)muenet.net

Bitte beachten Sie: Die Vorabinformation der betroffenen Grundstückseigentümer ist eine zwingend einzuhaltende Voraussetzung. Wenn Sie betroffen sind und keine Vorabinformation erhalten haben, melden Sie sich bitte auch beim Ennepe-Ruhr-Kreis: breitbandausbau(@)en-kreis.de

Das Schreiben des Landrats richtet sich an alle Eigentümer von Adressen im Fördergebiet. Sie werden darin gebeten, Ihr Interesse an dem kostenlosen Hausanschluss zu bestätigen (Nachfragebündelung). Die Frist hierfür ist der 23. April 2026. Eine Bestätigung Ihres Interesses bedeutet noch keinen Tarifabschluss, Sie legen sich damit lediglich auf den Anschluss selbst fest.

Für alle Fragen rund um Bau, Technik und Terminplanung ist MUENET Ihr direkter Ansprechpartner:

• E-Mail: ennepe-ruhr(@)muenet.net

• Telefon: 02541 90097-56

• Website: muenet-glasfaser.de/region/ennepe-ruhr-kreis

Der Ennepe-Ruhr-Kreis nimmt Hinweise auf Kommunikationsprobleme oder Mängel beim Tiefbau ebenfalls entgegen und leitet diese an MUENET weiter: breitbandausbau(@)en-kreis.de

Der Kreis hat das Förderprojekt beantragt und ist gegenüber den Fördergebern (Bund und Bezirksregierung Arnsberg) für die ordnungsgemäße Umsetzung verantwortlich. Er hat jedoch kein direktes Weisungsrecht gegenüber MUENET oder dem beauftragten Tiefbauunternehmen und besitzt kein eigenes Netz. Beschwerden über das Verhalten von Baufirmen können an den Kreis gemeldet werden, er leitet diese weiter und setzt sich für eine Lösung ein.

Ennepe-Ruhr-Kreis, Gigabit- und Mobilfunkkoordinator:

• E-Mail: breitbandausbau(@)en-kreis.de

• Website: glasfaserausbau-en-kreis.de

MUENET GmbH & Co. KG:

• Telefon: 02541 90097-56

• E-Mail: ennepe-ruhr(@)muenet.net

• Website: muenet-glasfaser.de/region/ennepe-ruhr-kreis