"Kann ich für mein Kind eine Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) beantragen?"
Eine Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) wird gewährt, sofern Ihr Kind eine individuelle, persönliche Unterstützung aus Gründen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung benötigt, um umfassend am Unterricht und dem sonstigen Schulleben teilnehmen zu können. Weiterhin ist es wichtig, dass der Unterstützungsbedarf nicht von Seiten der Schule gedeckt werden kann. Die Schulbegleitung darf dabei keine pädagogischen Aufgaben übernehmen bzw. keine Lerninhalte vermitteln.
Die Schulassistenz ist beispielsweise für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Unterstützung bei der Fortbewegung in der Schule
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung beim Toilettengang
- Unterstützung beim An- und Ausziehen (Sportunterricht)
- Unterstützung im emotionalen-sozialen Umgang
Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung bereits im Vorfeld mit der Schule zu besprechen. Eine Schulbegleitung wird nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Kind bewilligt. Kosten entstehen für Sie dabei nicht.
"Bei welcher Behörde muss ich den Antrag für mein Kind stellen?"
Die Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe wird entweder vom Sozialhilfeträger (Kreissozialamt, wenn Ihr Kind im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnt) oder vom Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt des jeweiligen Wohnortes) gewährt.
Ausschlaggebend dafür, bei welcher Behörde Sie Ihren Antrag stellen müssen, ist die Behinderungsform Ihres Kindes:
Kinder mit geistiger, körperlicher und motorischer oder mehrfacher Beeinträchtigung
Sofern Ihr Kind eine (drohende) körperliche und motorische, geistige und mehrfache Beeinträchtigung hat, stellen Sie den Antrag bitte beim Kreissozialamt (Wohnort des Kindes im Ennepe-Ruhr-Kreis).
Kinder mit seelischer Beeinträchtigung
Hat Ihr Kind eine entsprechend diagnostizierte (drohende) seelische Beeinträchtigung (wie z.B. Autismus-Spektrum, ADHS, dissoziales Verhalten), die z.B. den sozialen Umgang schwierig macht, stellen Sie den Antrag bitte beim Jugendamt Ihres jeweiligen Wohnortes.
Hier finden Sie die Ansprechpersonen bei den verschiedenen Ämtern.