Das Inklusionsteam des Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis stellt sich vor
- Schulaufsicht Förderschulen
- Inklusionskoordination (IKO)
- Inklusionsfachberatung (IFA)
- Koordination für Gemeinsames Lernen (KoGL)
Schulaufsicht Förderschulen
Frau Schulamtsdirektorin Schlumbom (j.schlumbom@en-kreis.de)
Inklusionskoordination (IKO)
Frau Morgala (a.morgala@en-kreis.de)
- Zusammenarbeit mit den Schulträgern und der Schulaufsicht - Organisation von Regionalkonferenzen zur Planung und Koordination des Übergangs von der Primarstufe in die Sek I
- Organisation und Koordination des Übergangs von der Sek I in die Sek II
- Systematisierung der Daten / Statistik zum Gemeinsamen Lernen
- Unterstützung der Schulaufsicht bei der Planung und Verteilung personeller Ressourcen
- Konzeptionelle Weiterentwicklung inklusiver Strukturen
Inklusionsfachberatung (IFA)
Frau Backhaus, Frau Völker und Herr Rodowsky (inklusionsfachberatung@en-kreis.de)
- Unterstützung der Schulaufsicht bei fachlicher Vernetzung und fachlichem Austausch
- Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen bzw. Dienstbesprechungen zu Themen der sonderpädagogischen Förderung
- Vernetzung von sonderpädagogischen Lehrkräften
- Zusammenarbeit mit Fachberaterinnen und Fachberatern (z.B. Autismus, UK etc.)
- Vernetzung von Schulen des Gemeinsamen Lernens, Zusammenführen von „Good-practise-Beispielen“
- Unterstützung der Schulleitung und der Lehrkräfte auf dem Weg zur inklusiven Schule
- Beratung zu förderdiagnostischen Instrumenten, Differenzierungsmaßnahmen und Förderplanung
- Qualitätssicherung der Berufsorientierung von Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen, Zusammenarbeit mit den StuBos
- Unterstützung von Schulen bei der konzeptionellen Gestaltung und der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens
Koordination für das Gemeinsame Lernen (KoGL)
Frau Völker, Herr Bukowski und Herr Stromann (kogl.kogl@en-kreis.de)
Fallbezogene individuelle Beratung...
- von Lehrkräften an allgemeinen Schulen in Fragen zur AO-SF (z.B. Förderschwerpunkte, Zeugnisse, Diagnostik, Förderplanung, Bildungsgänge)
- Unterstützung der Schulaufsicht bei Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (nach § 13 AO-SF)