Anmeldung an einer weiterführenden Schule (Übergang 4/5)
"Was ist das Richtige für mein Kind - Gemeinsames Lernen (GL) oder Förderschule in der Sekundarstufe I ?"
Mit allen Eltern, bei deren Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein Wechsel in eine weiterführende Schule ansteht, wird bis zum 31. Oktober in der Grundschule oder Förderschule ein Beratungsgespräch geführt. Dieses Beratungsgespräch ist die Grundlage der Koordinierung zwischen Oberer und Unterer Schulaufsicht sowie Kommunen und Schulen, um über die Aufnahmen an den einzelnen Schulen zu entscheiden.
Sie erhalten vom Schulamt einen Bescheid über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes, in dem Ihnen eine konkrete Schule vorgeschlagen wird. An dieser Schule ist ein Platz für ihr Kind gesichert. Entspricht dieser Vorschlag nicht Ihren Vorstellungen können Sie ihr Kind an einer Schule Ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme (s.u.). Sollten Sie eine schriftliche Ablehnung erhalten, können Sie schriftlich Widerspruch einreichen. Die Entscheidung wird dann von der zuständigen Bezirksregierung getroffen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind in der vorgegebenen Anmeldezeit auf jeden Fall an einer weiterführenden Schule anmelden.
Die Inklusionkoordinatorin für das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis Frau Morgala berät Sie zu diesen Fragen und Themen gerne.
Anmeldung
Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden die Eltern ihr Kind an der Schule an. Die Termine gelten auch für den Wechsel aus der Förderschule in die allgemeine Schule. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:
- Halbjahreszeugnis (oder Kopie)
- Anmeldeschein
- Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mit dem Schulvorschlag
- Sofern erforderlich halten Sie auch den Nachweis über die Sorgeberechtigung bereit.